Möbelversand darf Haftung für Transport nicht ausschließen

Urteil des Bundesgerichtshofs

  • Lesedauer: 1 Min.
Online-Möbelhändler, die auch Montage anbieten, können die Verantwortung für rechtzeitige Lieferung nicht auf das Transportunternehmen abwälzen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 6. November 2013 (Az. VIII ZR 353/12).

Die BGH-Richter erklärten damit eine entsprechende Vertragsklausel eines Möbelversandhändlers für unwirksam. Wenn eine Montage vereinbart ist, sei der Händler auch für den Transport zuständig, da die Montage nur beim Kunden erbracht werden könne. Vertragsklauseln, die davon abweichen, würden den Kunden unangemessen benachteiligen

Die Entscheidung betrifft nicht sonstige Online-Bestellungen ohne Montage-Dienstleistungen. In diesen Fällen schuldet der Händler nach der bisherigen Rechtsprechung nur die ordnungsgemäße Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, so der Bundesgerichtshof weiter.

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