Klären Arbeitsrichter einen illegalen Waffendeal?
Einstige Mitarbeiter von Heckler&Koch wollen nicht Sündenböcke für illegale Mexiko-Exporte sein
Heckler&Koch, das Unternehmen aus dem baden-württembergischen Oberndorf, steht seit Jahren im Verdacht, Tausende G-36-Sturmgewehre trotz Verbots in mexikanische Unruheprovinzen geliefert zu haben. Das ist in der Tat eine Gerichtsverhandlung wert. Doch seit April 2010 wird nur lustlos gegen H&K wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Außenwirtschafts- sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt.
Wie das mexikanische Verteidigungsministerium längst bestätigte, hat das Land mindestens 9652 Sturmgewehre des Typs G36 von H&K erhalten. 4796 Sturmgewehre wurden verbotenerweise in Unruheprovinzen geliefert. Durch derartige Fakten gedrängt - und nach zwei Hausdurchsuchungen durch das Stuttgarter Landeskriminalamt und das Zollkriminalamt Köln - sah sich die H&K-Unternehmensführung im April 2013 zum Handeln gezwungen. Eine »interne Sonderuntersuchung« endete mit dem Rauswurf von Marianne B. und Axel H. Die seien für den Mexiko-Deal verantwortlich, sagt die Betriebsleitung.
ThyssenKrupp Marine Systems hat aus Singapur einen Auftrag zur Lieferung von zwei U-Booten erhalten. Die Boote haben ein außenluftunabhängiges Antriebssystem und werden in Kiel gebaut. Der Auftrag, so der Konzern, sei »eine Bestätigung für unsere hoch entwickelten Produkte und Dienstleistungen und wird darüber hinaus unsere Position als Weltmarktführer im Bereich der konventionellen (nicht nuklear angetriebenen) U-Boote stärken«, hieß es zu Wochenbeginn.hei
Doch die geschassten Mitarbeiter wollen nicht als Sündenböcke für die Konzernpolitik herhalten, die offenbar von der Bundesregierung gedeckt wurde. Sie wehren sich vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen.
Selbst bei bester Absicht sind dessen Kompetenzen gering. Zumal bereits mögliche örtliche Verquickungen Grenzen aufzeigen könnten. Der Buchautor und H&K-Kenner Jürgen Grässlin macht unter anderem auf folgenden Umstand aufmerksam: Peter Beyerle, der vormalige Präsident des Landgerichts Rottweil - das im Falle illegaler Waffendeals von H& K zuständig ist - wechselte nach seiner Pensionierung zu eben dieser Waffenfirma. Als Geschäftsführer und Kriegswaffenkontrollbeauftragter hat er den Mexiko-Deal bei den deutschen Ausfuhrbehörden beantragt.
Die G36-Gewehre zählen »ausfuhrtechnisch« zu den sogenannten Kleinwaffen. Deren Exporte sind derzeit auf einem Allzeithoch. Laut Rüstungsexportbericht wurden von der schwarz-gelben Bundesregierung 2012 Genehmigungen in Höhe von 76,15 Millionen Euro erteilt. Das ist mehr als doppelt so viel wie noch 2011. 48 Prozent aller Genehmigungen für diese Kleinwaffenverkäufe entfallen auf Exporte in sogenannte Drittstaaten. Sie gehen also vor allem in die ärmsten Länder der Erde und vagabundieren dann von Konflikt zu Konflikt. Bei der Kleinwaffenmunition hat sich der Anteil der Drittländer zuletzt sogar verdreifacht, von sieben Prozent 2011 auf 21 Prozent im Jahr 2012.
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