Lizenz zum Töten

Velten Schäfer über das Urteil im Bonner Kundus-Prozess

  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist unwürdig genug, dass Deutschland sich eine eigene Version seines seit 1945 tödlichsten Angriffes zurechtlegt und die von der NATO ermittelte Opferzahl nicht akzeptiert. Noch unwürdiger ist der nun beendete Bonner Zivilprozess um das Massaker verlaufen: Erst ließ sich das Gericht Beweise vorlegen, aus denen massive Zweifel selbst der kriegserprobten US-Piloten, die die Bomben dann warfen, klar hervorgingen. Doch dann wollte es den Bombardierungsbefehl des deutschen Obristen nicht einmal für fahrlässig halten.

Dabei wäre dies ein Ausweg gewesen: Man hätte den Opfern ein Stück weit gerecht werden können, ohne den Befehlshaber eines Kriegsverbrechens schuldig zu sprechen. Die Kläger hatten Bereitschaft zum Vergleich gezeigt. Aber selbst ein »salomonisches« Urteil ging offenbar zu weit. Was zählen schon die Leben von 140 Afghanen angesichts der Lizenz zum weltweiten Töten, die sich die neuen deutschen Krieger und ihre Auftraggeber wieder anmaßen?

Um nichts anderes ging es in diesem Verfahren als um den alten Gegensatz von Recht und Staatsräson. Wer geglaubt hatte, in einem Land zu leben, in dem das Erste regiere, ist nunmehr auf dem Boden der Tatsachen zurück: Krieg bleibt Krieg. Wo die Waffen sprechen, schweigt das Recht. Insofern ist es nur allzu folgerichtig, dass sich der Richter auch noch auf Distomo bezog - eines der grausigsten ungesühnten deutschen Verbrechen des Zweiten Weltkriegs.

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