Plädoyer für den Datenschutz
Gutachten: Vorratsdatenspeicherung nicht mit Grundrechten vereinbar
Luxemburg. Es ist zwar noch kein Urteil, aber ein Rechtsgutachten von großer Tragweite: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach Ansicht eines Generalanwalts der Europäischen Union mit den Grundrechten unvereinbar. Sie stelle eine ernste Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre in der EU-Grundrechtecharta dar, erklärte der Rechtsexperte Pedro Cruz Villalón in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Antrag. Der Experte des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verlangt unter anderem, die Speicherdauer auf weniger als ein Jahr zu begrenzen. Der Richtlinie zufolge gilt eine Obergrenze von zwei Jahren. Cruz Villalón hatte sein Gutachten für die Richter des EuGH erarbeitet, die in einigen Monaten ihr Urteil zu Klagen aus Irland und Österreich fällen. Sie sind an das Papier nicht gebunden, schließen sich aber in der Regel der Meinung des Generalanwaltes an.
Die EU hatte das umstrittene Regelwerk im Jahr 2006 erlassen. Es soll den Behörden der Mitgliedsstaaten ermöglichen, schwere Straftaten besser zu verfolgen oder gleich zu verhindern. Aufbewahrt werden Kommunikationsdaten der Bürger, etwa Zeit, Ort und Adressaten von Telefon- und Internetkommunikation, nicht aber die Gesprächsinhalte. Datenschützer kritisieren seit langem, dass die Daten völlig unabhängig von konkreten Verdachtsfällen gesammelt und gespeichert werden. Laut Cruz Villalón sollen sowohl die EU als auch die einzelnen Länder ihre Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung überarbeiten. Die EU-Kommission in Brüssel verwies darauf, dass sie seit längerem eine Überarbeitung der Richtlinie anpeile. Es gehe um Aspekte, die den Kritikpunkten des Generalanwalts durchaus ähnelten, sagte ein Sprecher der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.
Auch hierzulande ist das Thema seit Jahren Gegenstand von Debatten und Anlass für Demonstrationen. Die künftigen Koalitionäre von CDU und SPD hatten sich darauf geeinigt, die Speicherdauer auf drei Monate zu begrenzen. Zudem sollen die Daten nur auf in Deutschland liegenden Servern gespeichert werden. Agenturen/nd Seiten 4 und 5
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.