NSA-Affäre: Korte verlangt Kontrolle von US-Einrichtungen

Linkenpolitiker: Nichtstun wäre Verfassungsbruch / Auswärtiges Amt: »Überprüfung der Einhaltung deutschen Rechts« sofort möglich

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Berlin. Die Behörden der Bundesrepublik könnten in den militärischen Liegenschaften der USA auf deutschem Boden die Einhaltung hiesiger Rechtsstandards kontrollieren - wenn sie das »zur Wahrnehmung der deutschen Belange« für »erforderlich« halten. Das geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über welche die »Mitteldeutsche Zeitung« berichtet.

Der Vizefraktionschef der Linken im Bundestag, Jan Korte, kritisierte gegenüber dem Blatt, dass von diesem Recht im Zuge der durch Informationen des Whistleblowers Edward Snowden ausgelösten Geheimdienstaffäre bislang nicht Gebrauch gemacht worden sei. »Der bisherige Umgang mit dem Skandal ist völlig inakzeptabel«, sagte er. Die Bundesregierung müsse »endlich etwas unternehmen«, so Korte gegenüber der Zeitung. Die durch Snowden bekannt gewordenen Dokumente würden »den eindeutigen Schluss« nahelegen, »dass die Überwachungsmaßnahmen gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen und immer noch andauern«.

Dies etwa durch eine Kontrolle von militärischen Liegenschaften der USA in der Bundesrepublik aufzuklären, hätten die deutschen Behörden aber verabsäumt, obgleich ihnen diese Möglichkeit offen gestanden hätte. Seit längerem ist bekannt, dass der US-Geheimdienst NSA unter anderem von einem Stützpunkt in Wiesbaden aus hierzulande Spionage betreibt; dort wird sogar ein neues Abhörzentrum errichtet.

»Wenn sich herausstellen sollte, dass gleichzeitig von deutscher Seite nichts getan wurde und wird, um dies zu überprüfen, geschweige denn zu beenden, ist das nicht nur ein Skandal, sondern ein Verfassungsbruch«, sagte Korte nun der »Mitteldeutschen Zeitung«.

»Die Überprüfung der Einhaltung deutschen Rechts durch amerikanische Militäreinrichtungen in Deutschland gehört zur Wahrnehmung deutscher Belange«, heißt es in der Regierungsantwort unter Berufung auf ein Zusatzprotokoll zu Artikel 53 des Nato-Truppenstatuts. »In Eilfällen und bei Gefahr im Verzug« müssten ausländische Truppen »auch den sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung gewähren«. Eine Begleitung deutscher Kontrolleure durch Vertreter amerikanischer Behörden sei möglich, aber nicht zwingend. nd

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