Zum Vorreiter reicht es nicht
Johanna Treblin über Maas’ Kehrtwende in der Vorratsdatenspeicherung
Gerade hat die Kanzlerin ihre Neujahrsansprache ohne Verweis auf Freiheits- und Bürgerrechte in gold-schwarzem Aufzug (trotz Koalition mit der SPD verzichtete sie auf einen roten Farbakzent in ihrem Kostüm) über die Bühne gebracht, da haben Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien überraschend einmütig zustimmend zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur NSA-Affäre genickt. Und nun eine weitere Überraschung: Justizminister Heiko Maas (SPD) hat sich ein klein wenig von der Vorratsdatenspeicherung distanziert. Ein entsprechendes Gesetz liege für ihn »auf Eis«, bis auf EU-Ebene geklärt sei, ob die europäische Richtlinie, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Gesetze zur Speicherung von Verbindungsdaten aller Bürger zu verabschieden, mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Ein geradezu dreister Schritt von Maas, nachdem sich seine Fraktion mit den Unionsparteien im Koalitionsvertrag für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte. Und ein richtiger Schritt - jedoch nur ein kleiner. Vorreiter in Sachen Bürgerrechte, die Maas nach eigenen Angaben zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit machen will, kann er damit kaum werden. Dafür dürfte er nicht auf Gerichtsentscheide warten, sondern müsste sich für den Verzicht anlassloser Datenspeicherungen aller Art einsetzen.
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