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Laufzeit und Kündigungsfrist

Kfz-Versicherungen

  • Lesedauer: 2 Min.
Nicht jeder Autobesitzer kann zum Jahresende seinen Kfz-Versicherer wechseln, auch wenn allgemein der 30. November als Stichtag gilt. Bei neueren Verträgen ist die Versicherungslaufzeit nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr, so dass erst im Laufe des folgenden Jahres die bestehende Kfz-Versicherung gekündigt werden kann.

Ein Blick in die Versicherungspolice hilft, den genauen Termin zu ermitteln. Spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer vorliegen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Zunächst ist zu beachten, dass es sich bei der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung um jeweils selbstständige Verträge handelt, die meist zusammen abgeschlossen werden. Eine Kfz-Haftpflicht ist Voraussetzung, um überhaupt mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung dagegen ist nicht verpflichtend, sie kann, muss aber nicht abgeschlossen werden. Das ordentliche Kündigungsrecht für die Kfz-Versicherungsverträge beträgt meist einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Wer den Stichtag verpasst ist trotzdem nicht zwangsläufig auf längere Zeit an seinen Versicherer gebunden.

Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht gibt es laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weitere verschiedene Kündigungsmöglichkeiten. Erhöht der Kfz-Versicherer den Versicherungsbeitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert oder wird ein Auto veräußert bzw. ein anderes Fahrzeug zugelassen, berechtigt dies zu einer außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung. Ist ein Schadenfall eingetreten, kann sowohl der Versicherer als auch der Autobesitzer befristet von einen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wichtig ist in jedem Fall, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig und nachweislich an den Versicherer gesandt wird und ein nahtloser Versicherungsübergang gewährleistet ist.

Bevor man jedoch von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, sollten neue Angebote mit dem bisherigen Versicherungsschutz verglichen werden. Nicht immer ist der Versicherungsumfang bei neuen Tarifen gleich oder besser als bisher. Entscheidend sind die Versicherungsleistungen und -bedingungen, der Preis allein ist nicht das entscheidende Kriterium. Und von möglichen Rabatten sollte man sich nicht blenden lassen. Viele Autohalter scheuen jedoch die Mühe eines Wechsels. Dennoch können sie Geld sparen, wenn sie bei ihrem Kfz-Versicherer nachfragen, ob es durch einen Tarifwechsel finanziell günstiger werden kann. vzsa/nd

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