Wie ist bei Pflege eines Angehörigen mehr Rente möglich?
Rund um die Pflege
Allerdings sind dafür verschiedene Bedingungen zu erfüllen: Zunächst muss eine der Pflegestufen I bis III vorliegen, und es muss insgesamt mindestens 14 Stunden pro Woche im »häuslichen Umfeld« gepflegt werden. Das können sowohl eine als auch mehrere Pflegebedürftige sein.
Zudem muss dies rein ehrenamtlich erfolgen - wobei die Weitergabe des Pflegegeldes zulässig ist. Ebenfalls zulässig ist eine zusätzliche Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche. Keinen Anspruch auf Rentenpunkte haben unter anderem jene Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente oder Pension erhalten.
Fragebogen mit Hilfe der Pflegeberatung ausfüllen
Wer die Bedingungen erfüllt, sollte einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflegepflichtversicherung stellen. Denn diese finanzieren die Rentenbeiträge. Einen eigenen Beitrag muss der Antragsteller nicht zahlen.
Er bekommt aber einen »Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen«. Beim Ausfüllen sollte er sich Hilfe durch die Pflegeberatung holen. Gesetzlich Versicherte wenden sich an ihre Pflegekasse, privat Versicherte an die Compass Pflegeberatung. Diese Beratung steht jedem zu, ist anbieterneutral und kostenfrei.
Die Hilfe ist unter anderem deshalb nötig, weil ausschließlich jener Aufwand gewertet wird, der in der Pflegeversicherung für die Beurteilung der Pflegestufe gilt.
So muss beispielsweise bei Pflegestufe I die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität - der sogenannten Grundpflege - mindestens 45 Minuten pro Tag andauern. Einschließlich hauswirtschaftlicher Hilfe beträgt der Bedarf im Schnitt mindestens eineinhalb Stunden pro Tag. Das ergibt allerdings pro Woche insgesamt »nur« 10,5 Stunden. Damit werden die 14 Stunden für den Rentenanspruch nicht erreicht.
Mit den Pflegeberatern sollte geklärt werden, welche weiteren Leistungen für den Fragebogen berücksichtigungsfähig sind.
Höhe der zusätzlichen Rente von vielen Faktoren abhängig
Wie hoch die zusätzliche Rente der Pflegeperson wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der wöchentlichen Dauer der Pflege, der Pflegestufe sowie vom Wohnort des Betroffenen. Dieser spielt insofern eine Rolle, als die Renten in den alten Bundesländern etwas höher als in den neuen ausfallen.
Ein Beispiel: Nach einem Jahr nicht erwerbsmäßiger Unterstützung eines Pflegebedürftigen mit Stufe III kann sich ein zusätzlicher Rentenanspruch von rund 20 Euro monatlich in den neuen und 23 Euro monatlich in den alten Bundesländern ergeben.
Abgesehen davon haben die Zahlungen der Pflegekassen an die Rentenversicherung weitere Auswirkungen: Da es sich um Pflichtbeiträge handelt, werden die Zeiten unter anderem auch für Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten berücksichtigt.
Die Details zur Rente für Pflegepersonen sind in einem 78-seitigen Rundschreiben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Bund geregelt.
Uwe Strachovsky
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