Daimler siegt dank Lobby

Martin Ling über die Entscheidung des Obersten USA-Gerichtshofes

  • Lesedauer: 2 Min.

Im Zweifel für Daimler: Der Oberste Gerichtshof der USA lehnt eine Klage wegen mutmaßlicher Verbrechen bei einer argentinischen Konzerntochter ab. Nicht weil die Richter an diesen Verbrechen zweifeln - sie ignorieren sie -, sondern weil sie sich wegen des Territorialprinzips für nicht zuständig erklären.

Im Zweifel für das Weltrechtsprinzip: Das Berufungsgericht in Kalifornien urteilte in derselben Sache 2011, dass die USA-Justiz sehr wohl zuständig sei. Richter Stephen Reinhardt argumentierte: Wer in den USA Geschäfte mache, müsse sich weltweit an die USA-Gesetze halten. Folter und Entführungen in Argentinien seien demnach inakzeptabel.

Das Weltrechtsprinzip besagt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor jedem Gericht der Welt belangt werden können. Die Frage, warum es nicht auch gegen Unternehmen angewandt werden kann, ließ das Oberste Gericht offen und das, obwohl eine Besonderheit des US-Rechtssystems, der Alien Tort Claims Act von 1789, längst vor dem Weltrechtsprinzip die Ahndung von Völkerrechtsverletzungen außerhalb der Landesgrenzen zuließ.

Es ist offensichtlich: Der Oberste Gerichtshof will es sich mit den Multis nicht verderben. Im Dezember 2013 scheiterten Apartheid-Opfer aus Südafrika mit ihrer Klage dort gegen Daimler und nun sind es Diktatur-Opfer aus Argentinien. Profit um jeden Preis: Diese Geschäftsgrundlage zahlt sich für Daimler bei einer solchen Rechtsprechung nach wie vor aus. Wie lange noch?

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