15 Euro sind zu viel
Urteil zu Kontoauszugsgebühren
Eine Bank darf ihren Kunden keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs berechnen. Der Bundesgerichtshof folgte am 17. Dezember 2013 (Az. XI ZR 66/13) dem Urteil der Vorinstanz zugunsten von Verbraucherschützern. Die Revision der Commerzbank wurde zurückgewiesen. Diese verlangte bisher 15 Euro für einen länger zurückliegenden Kontoauszug.
Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekräftigte Rechtsanwalt Peter Wassermann vor dem BGH, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet würden. In über 80 Prozent der Fälle gehe es um bis zu sechs Monate alte Kontoauszüge. Die tatsächlichen Kosten seien mit 10,24 Euro deutlich niedriger als das verlangte Entgelt.
Bank-Vertreter Achim Krämer erklärte, bei nachträglicher Erstellung eines Auszugs, der älter sei als sechs Monate, entstehe ein Aufwand, der mehr als 100 Euro erreichen könne. Es müssten erst Unterlagen »per Hand zusammengestellt werden«. Ein Sprecher des Instituts sagte, der Preis für diese Leistung sei bereits Mitte November angepasst worden: Ein Auszug, der maximal 13 Monate zurückreicht, kostet jetzt drei Euro; bei älteren Auszügen sind es 15 Euro.
Zu einer Online-Bereitstellung von Auszügen über einen längeren Zeitraum sagte vzbv-Referent Frank-Christian Pauli, die Banken könnten diese Daten ihren Kunden ja auch ohne Aufwand verfügbar machen. Seitens der Commerzbank hieß es, man werde »im Online-Bereich die Prozesse deutlich vereinfachen und verschlanken«. dpa/nd
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