Urteile zum Winterdienst

  • Lesedauer: 2 Min.

Streupflichtiger

Vermieter oder Grundstückseigentümer sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Das kann auf Dritte, z. B. einen Winterdienst, oder auch auf Mieter übertragen werden (Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 126/07).

Abwälzen der Pflichten

Auch wenn der Vermieter die Winterpflichten per Mietvertrag auf die Mieter des Hauses abgewälzt hat, muss er deren Erfüllung überwachen (Oberlandesgericht Dresden, Az. 7 U 905/96). Das bloße Aufstellen und Einwerfen eines sogenannten »Schneeräumplans« in die Briefkästen der Mieter reicht nicht aus (Oberlandesgericht Hamm, Az. 9 U 38/12).

Schneekarte

Mit einem Schneekartensystems kann die Streupflicht im Haus organisiert werden (Oberlandesgericht Köln, Az. 19 U 141/11).

Streupflicht

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Gefahr vorhanden, ist nicht von allgemeiner Glättebildung auszugehen. Es muss nicht gestreut werden (Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 138/11).

Gehwege

Geräumt und gestreut werden müssen Eingangsbereiche sowie Bürgersteige und Gehwege vor dem Haus. Es muss zumindest ein bis 1,20 Meter breiter Streifen freigeräumt werden, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbei können (Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 6 U 2402/00).

Streu- und Räumzeiten

Normalerweise beginnt die Pflicht morgens um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gegen 9 Uhr. Sie endet um 20 Uhr. An Orten mit erheblichem Publikumsverkehr wie vor Kinos oder Restaurants muss auch in den späten Abendstunden gefegt und gestreut werden (BGH, Az. VI ZR 125/83).

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.