Bremsversuche am Valentinstag

In Bremen wird derzeit um einen Verfassungszusatz in Sachen Kreditaufnahme gerungen

  • Alice Bachmann, Bremen
  • Lesedauer: 3 Min.
Auch in Bremen soll die »Schuldenbremse« in die Landesverfassung, doch in der Bürgerschaft gehen die Meinungen dazu stark auseinander. Kommt dennoch die »Schuldenbremse pur«?

Was Rheinland-Pfalz und vier weitere Bundesländer bereits haben, soll Bremen nun auch kriegen: die Aufnahme der »Schuldenbremse« in die Landesverfassung. Der von der Schweiz abgekupferte Begriff bedeutet, dass keine weiteren Kredite zur Schuldentilgung aufgenommen werden dürfen. Auf diese Weise sollen die Haushaltsdefizite von Bund und Ländern reduziert werden.

Im kleinsten Bundesland wird schon lange in einem eigens eingerichteten nichtständigen Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft über die Erweiterung der Landesverfassung um einen »Schuldenbremsen-Paragraphen« diskutiert. Wobei das Wort »diskutieren« wohl etwas die Bandbreite der Meinungen verschleiert. Wie Nachfragen des »nd« ergaben, reicht die Spanne von der grundsätzlichen Ablehnung einer »Schuldenbremse« bis zu kaum unterdrücktem Frohlocken über die in naher Zukunft erwartete Realisierung.

Auch die rot-grüne Regierungskoalition arbeitet anscheinend noch an einer gemeinsamen Position. Matthias Koch, Öffentlichkeitsreferent der Bremer SPD-Bürgerschaftsfraktion, teilte mit, dass der Wortlaut noch abgestimmt werden muss, weil die SPD in die Verfassung mehr als zwei Ausnahmen aufgenommen haben möchte. Laut Grundgesetz sind Kredite zur Schuldentilgung nur erlaubt bei Naturkatastrophen oder massiven Konjunktureinbrüchen. Die Bremer SPD möchte in der Landesverfassung jedoch noch irgendwie eingebaut sehen, dass auch durch Bundesgesetze hervorgerufene Rückgänge von Steuereinnahmen die Kreditaufnahme zwecks Schuldentilgung nach sich ziehen dürfen. Koch rechnet damit, dass spätestens im Sommer der Wortlaut ausgefeilt sein wird.

Hermann Kuhn von den Grünen erläutert dagegen, dass die Arbeitsgruppe sich an der Version der rheinland-pfälzischen Landesverfassung orientiert habe, die wiederum im Wortlaut sehr nahe bei der Formulierung im Grundgesetz liege. Und da gibt es nur zwei Ausnahmen. Außerdem seien eine Reihe juristischer Gutachter im Ausschuss gehört worden. Kuhn zieht aus deren Ausführungen den Schluss, dass ein weiteres Ausschlusskriterium - wie etwa Steuereinbrüche durch Bundesgesetze - nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

Klaus-Rainer Rupp, Haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft, geht da noch deutlich weiter. Nach seiner Meinung - und der seiner Partei, wie er betont - ist noch gar nicht abschließend geklärt, ob das gesamte Konstrukt einer »Schuldenbremse« im Grundgesetz überhaupt »wasserdicht« ist. Will sagen: Hat der Bund überhaupt das Recht, den Ländern so weit in die Haushaltsführung hineinzureden? Auch sieht der Linkspolitiker die »Schuldenbremse« insgesamt als zweckfrei an. Denn nach seiner Auffassung wurzeln die Schuldenprobleme der Länder nicht in der Ausgaben-, sondern in der Einnahmeseite. Durch einen ausufernden Sparzwang sieht Rupp Probleme wie etwa den Infrastrukturausbau in die Zukunft verschoben und damit der nächsten Generation aufgebürdet.

Ein dezentes Frohlocken klang in Dirk Hoffmanns Antwort durch. Der Sprecher der Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion betonte sein Einvernehmen mit »seinem« Vorsitzenden Thomas Rövekamp in der Einschätzung, dass es bald in Bremen die »pure« Version der »Schuldenbremse« in der Landesverfassung geben wird. »Pur« meint in diesem Falle, dass nur die beiden Ausnahmen aus der Grundgesetz-Version in die Bremer Landesverfassung aufgenommen werden.

Dass dies endlich geschehe, so Hoffmann, sei längst überfällig. Und es sei das Verdienst der Bremer CDU, auf deren hartnäckiges Drängen der nicht-ständige Ausschuss ins Leben gerufen wurde. Am Freitag soll der Ausschuss wieder tagen, aber es ist unwahrscheinlich, dass man sich näher kommt, nur weil Valentinstag ist.

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