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Geheimhaltung im Sinne der Wirtschaft

Max Bank kritisiert den Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP

  • Max Bank
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Verhandlungen zu einem transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU gehen im März in die nächste Runde. Dabei ist klar: Es geht in den Verhandlungen nicht nur um Zollsenkungen, sondern um sehr grundlegende Dinge, die jede und jeden in unserer Gesellschaft etwas angehen. Von der Aushebelung nationaler Gerichtsbarkeit durch die Etablierung internationaler Schiedsgerichte bis hin zur Einführung von Genprodukten und Chlorhühnern auf dem europäischen Markt steht einiges auf der Tagesordnung. Sogar Gesetzgebungsprozesse an sich könnten in der EU und in den USA durch die Verabschiedung des Abkommens TTIP grundlegend verändert werden.

In Anbetracht dieser Inhalte erscheint es äußerst fragwürdig, dass die Verhandlungen im Geheimen stattfinden. Die Geheimhaltung gilt dabei sowohl für die Verhandlungsinhalte selbst als auch für den Verhandlungsort. Öffentlich ist also nicht bekannt, wie die Tagesordnung des Brüsseler Treffens aussehen wird und auch nicht, wo die Vertreter der EU und der US-Regierung im März in Brüssel zusammenkommen. Über die Verhandlungsteilnehmer ist erst durch erheblichen zivilgesellschaftlichen Druck etwas bekannt geworden. Das alles ist nicht akzeptabel, denn Demokratie braucht Transparenz und Öffentlichkeit.

Dass Transparenz und Öffentlichkeit so zentral für unsere Demokratie sind und dass ein Verzicht darauf sie gefährdet, zeigt auch der Einfluss von Unternehmen auf den bisherigen Verlauf der Verhandlungen. Allein in den Beratungen vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen wurden fast ausschließlich Unternehmenslobbyisten konsultiert. 93 Prozent der Konsultationen der EU fanden mit Unternehmen statt. Die übrigen sieben Prozent durften sich Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure teilen. Das ist ein Skandal.

Auch die durchgesickerten Verhandlungsinhalte sind aus demokratietheoretischer Perspektive äußerst bedenklich. Ein wichtiges Ergebnis ist aus Sicht der Verhandlungsparteien eine Vereinbarung darüber, wie man in Zukunft dafür sorgt, dass sich Regulierungs- und Produktstandards in Europa und in den USA schrittweise angleichen. Dazu ist der Prozess der sogenannten »regulatorischen Kooperation« vorgesehen. Bedeutet: Wenn in der EU künftig ein Gesetz verabschiedet würde, dürften zunächst einmal die US-Regierung sowie wichtige »stakeholder« ihre Meinung dazu kundtun - und das lange bevor Parlamente und Öffentlichkeit Dokumente überhaupt zu Gesicht bekommen. Wer den Brüsseler Lobbydschungel kennt, der weiß, dass unter den »stakeholdern« vor allem Unternehmenslobbyisten mit ihren Forderungen durchdringen. Hier entstünde ein institutionalisiertes Einfallstor für Unternehmensinteressen. Ähnliche Möglichkeiten der Einflussnahme hatten übrigens bereits der Dachverband der europäischen Wirtschaftsverbände BusinessEurope und die US-Handelskammer im Herbst 2012 eingefordert. Auch bei den Bankenverbänden lässt sich die Idee der »regulatorischen Kooperation« wiederfinden. Dass diese Ideen nun bei den Verhandlungen über TTIP wieder auftauchen, deutet erneut den großen Einfluss der Unternehmenslobby auf die Verhandlungen an.

Sowohl die Form der Verhandlungen als auch bisher bekannte Inhalte weisen größere Gefahren für die Demokratie auf. Deutlich ist vor allem der Unternehmenseinfluss auf die Verhandlungen. Wenn sich daran nicht grundlegend etwas ändert, sollte das Freihandelsabkommen gestoppt werden. Hierzu kann man auch eine klare Positionierung der Parteien im Wahlkampf zur Wahl des Europäischen Parlaments Ende Mai erwarten. Denn wenn die Verhandlungen nicht schon vorher scheitern, dann sollten sich spätestens die EU-Parlamentarier der nächsten Legislaturperiode weigern, ein solches Abkommen mit einem derart fragwürdigen Verhandlungsprozess zu ratifizieren.

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