Jugendstrafe nach »völlig sinnloser« Gewalttat
Landgericht in Verden zog vorerst juristischen Schlussstrich unter Tötungsdelikt, das heftige öffentliche Aufregung verursacht hatte
Verden. Die Tat bewegte das ganze Land: Knapp ein Jahr nach einer tödlichen Trittattacke auf einen jungen Mann im niedersächsischen Kirchweyhe hat das Landgericht Verden den 21-jährigen Angreifer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren und neun Monaten Jugendhaft verurteilt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sprach der Vorsitzende Richter am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung von einem »völlig sinnlosen« Geschehen, bei dem der Angeklagte aus »nichtigem Anlass« an der »Schraube der Eskalation« gedreht habe.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte das 25-jährige Opfer nach einer nächtlichen Busfahrt an der Haltestelle des kleinen Ortes in Niedersachsen von hinten mit einem Tritt attackiert, nachdem es in dem Fahrzeug zuvor zu einer Auseinandersetzung gekommen war. An den bereits wieder beendeten Streitigkeiten war der Angeklagte gar nicht direkt beteiligt. Vielmehr hatte er versucht, mäßigend auf die Beteiligten einzuwirken. Der junge Mann wurde durch den plötzlichen Angriff so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb.
Der Fall hatte großes Aufsehen erregt - auch weil die rechtsextreme NPD das Geschehen für sich auszunutzen versuchte. Der Angeklagte und seine damaligen Begleiter haben ausländische Wurzeln. Die Gemeinde und ihre Bewohner stellten sich mit Versammlungsverboten und Mahnwachen der NPD entgegen, um deren Propaganda zu unterbinden. Die Gemeindeverwaltung erhielt daraufhin hunderte Drohanrufe und Hass-E-Mails aus dem rechten Lager und erstattete daraufhin mehrfach Anzeige.
Die Staatsanwaltschaft hatte den heute 21-Jährigen ursprünglich wegen Mordes angeklagt, war aber nach der Beweisaufnahme selbst von dem Vorwurf abgerückt und hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Dem schloss sich das Gericht nach Angaben der Sprecherin an. Dem Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass er sein Opfer vorsätzlich habe töten wollen. Es stehe aber außer Frage, dass er wusste, dass sein Handeln lebensgefährlich gewesen sei.
Das Gericht verwies demnach auch auf verbliebene Unklarheiten im Tatablauf. Die Aussagen der Zeugen jener Nacht seien unter anderem wegen Alkoholkonsums teilweise widersprüchlich gewesen. So stehe etwa nicht abschließend fest, dass der Angeklagte nach dem ersten auch den zweiten der beiden tödlichen Tritte gegen das Opfer ausgeführt habe. Eventuell habe es mehrere Täter gegeben. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Die Verurteilung des Angeklagten nach Jugendstrafrecht erfolgte wegen dessen Entwicklungsrückständen. Dem Gericht zufolge ist er »erheblich reife-defizitär«, wie die Sprecherin sagte. Ob Anklage oder Verteidigung gegen das Urteil Berufung einlegen wollten, war zunächst nicht bekannt. AFP/nd
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