Bahn frei nach Brüssel
Bundesverfassungsgericht kippt Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl
Berlin. Die etablierten Parteien zeigten am Mittwoch Schwierigkeiten, es sportlich zu nehmen: Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Morgen die Drei-Prozent-Hürde zur EU-Wahl für verfassungswidrig. Jeder Stimme müsse die gleiche Chance zukommen, lautete die Begründung. Geklagt hatten über 1100 Bürger sowie 19 Parteien, darunter die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Freien Wähler und die rechtsextreme NPD. Parteien, die die für eine Zulassung zur Wahl nötigen 4000 Unterschriften vorweisen können, ziehen künftig ins EU-Parlament ein, sofern sie die nötigen Wählerstimmen für mindestens einen Sitz erringen.
Der am 25. Mai bevorstehenden Entscheidung zum EU-Parlament ist damit zusätzliche Spannung verliehen. Während die »großen« Parteien damit rechnen müssen, Sitze an kleinere Bewerber abzugeben, freuen diese sich über ihre Aussichten auf ein oder zwei Mandate. Die deutschen Parteien müssen sich 96 Parlamentssitze teilen.
Union und SPD bekundeten deutlich ihr Missfallen über das Urteil. »Die gestiegene Bedeutung des Europäischen Parlaments erfordert stabile Mehrheitsverhältnisse«, gab die Nachrichtenagentur AFP SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann wieder. Zustimmung für das Urteil kam von der LINKEN.
Verärgert reagierten gestandene Europapolitiker wie der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok oder die Grüne Rebecca Harms. Brok befürchtet, dass die Handlungsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt werde, Harms beklagte »Unkenntnis oder Respektlosigkeit« der Karlsruher Richter gegenüber dem EU-Parlament. Tatsächlich hatten diese ihre Entscheidung auch damit begründet, das Brüsseler Parlament habe nicht genügend Kompetenzen, für die es auf stabile Mehrheitsverhältnisse ankomme - etwa die Unterstützung einer handlungsfähigen Regierung. Fingerzeig auf eine unantastbare Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl? uka
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