Werbung

Zuschlag auf Pflegeleistungen

Urteile von Sozialgerichten

  • Lesedauer: 1 Min.
Eine Familie mit mehreren pflegebedürftigen Menschen im Haushalt hat genauso Anspruch auf einen Zuschlag auf Pflegeleistungen wie Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe.

Der Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung sei auch dann erfüllt, wenn ein Familienangehöriger sowohl die pflegebedürftige Großeltern als auch ein pflegebedürftiges Kind betreue (Urteil des Sozialgerichts Münster vom 12. Februar 2014, Az. S 6 P 166/13).

Die Krankenkasse hatte einen Pflegezuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich verweigert. Seit November 2012 haben Pflegebedürftige darauf Anspruch, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen leben und von einer gemeinsamen Pflegekraft versorgt werden.

Keine pauschale Prüfung von Hartz-IV-Bescheiden

Hartz-IV-Bezieher können vom Jobcenter nicht pauschal eine Überprüfung aller Bescheide über Arbeitslosengeld II vergangener Jahre verlangen.

Soll die Rechtmäßigkeit einzelner Bescheide nachträglich überprüft werden, muss der Arbeitslose das Datum jedes Bescheides benennen und aufführen, was er beanstandet (Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Februar 2014, Az. B 4 AS 22/13 R).

Im konkreten Fall stand ein Langzeitarbeitsloser seit 2005 im Hartz-IV-Bezug. Im Juli 2010 verlangte er vom Jobcenter Oberspreewald-Lausitz, sämtliche seit 2006 ergangenen Bescheide noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Das Jobcenter lehnte das ab und bekam Recht. epd/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.