Rechte der Käufer gestärkt
BGH zu Wohnungskäufen
Der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 172/13) hat die Rechte von Wohnungs- und Hauskäufern gestärkt, die länger als vereinbart auf ihren Einzug warten müssen. Ist ihr Eigenheim nicht zum ausgemachten Zeitpunkt bezugsfertig, haben sie Anspruch auf einen gesonderten Schadenersatz, sofern ihnen kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht.
Die Richter gaben damit den Käufern einer Altbauwohnung mit 136 Quadratmetern in Gera Recht. Die sollte Ende August 2009 bezugsfertig sein. Noch im Herbst 2011 warteten die Käufer auf ihren Einzug. Sie verlangten vom Bauträger eine Mieterstattung für ihre bisherige 72-m2-Wohnung und darüber hinaus Schadenersatz.
Seit zwei Jahren könnten die Kläger die größere Wohnung nicht nutzen, so der BGH. Dieser «Nutzungsausfall sei extra zu entschädigen. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.