Islamistenprozess in Ägypten vertagt

UN-Kommissariat sieht Rechte der Angeklagten »grob missachtet«

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Kairo. Einen Tag nach den Todesurteilen gegen 529 Islamisten ist am Dienstag in der oberägyptischen Stadt Minia ein weiteres Massenverfahren gegen Anhänger der Muslimbruderschaft auf den 28. April vertagt worden. Erst dann sollen die Urteile über 683 Angeklagte gesprochen werden, wie Medien in Kairo berichteten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Teilnahme an tödlichen Unruhen im August 2013 vor. Unter den Angeklagten ist auch das Oberhaupt der Muslimbruderschaft, Mohammed Badie. Am Vortag hatte das selbe Gericht unter einer ähnlichen Anklage 529 Anhänger der Muslimbruderschaft zum Tode verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nach Einschätzung des UN-Kommissariats für Menschenrechte stellen die Urteile einen Bruch der Menschenrechte dar. Todesurteile müssten den höchsten Standards eines fairen Prozesses genügen, erklärte der Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros am Dienstag in Genf. Die Rechte der Angeklagten seien grob missachtet worden. Überhaupt seien Todesstrafen nicht zu rechtfertigen, erklärte die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton am Montag in Brüssel. »Es widerspricht jeder Logik, dass über 529 Angeklagte in zwei Tagen geurteilt werden kann«, sagte die Sprecherin des US-Außenministeriums, Marie Harf, in Washington. dpa/nd

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