Handygate vor Gericht

Erneut Verfassungsbeschwerde nach Anti-Nazi-Demo

  • Lesedauer: 1 Min.

Dresden. Die massenhafte Erhebung von Handydaten nach Protesten gegen Neonazis 2011 in Dresden - das Vorgehen sorgte als »Handygate« für Schlagzeilen - zieht erneut eine Verfassungsbeschwerde nach sich. Rechtsanwalt André Schollbach leitete jetzt im Auftrag des Dresdner Stadtrates Hans-Jürgen Muskulus (LINKE) entsprechende Schritte am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Schollbach vertritt in dieser Sache schon zwei andere Linkspolitiker aus Sachsen: Parteichef Rico Gebhardt und der Landtagsabgeordnete Falk Neubert hatten im Mai 2013 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Auch die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, wehrt sich auf diese Weise gegen die Datenerfassung. »Ich werde mich nicht damit abfinden, dass angesichts einer Demonstration von Nazigegnern im Februar 2011 über eine Million Verkehrsdatensätze von Handys erfasst wurden«, erklärte Muskulus. Die sächsischen Behörden hätten »jegliche Verhältnismäßigkeit« verloren. dpa/nd

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