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Raucher-Urteile - so oder so

  • Lesedauer: 1 Min.

November 2013: Wohnungseigentümer haben kein uneingeschränktes Recht auf Rauchen auf ihrem Balkon, urteilte das Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 33 C 1922/13). Es verbot einem Wohnungsbesitzer das Rauchen auf einem seiner zwei Balkone, der direkt unter dem Schlafzimmerfenster des klagenden Miteigentümers liegt.

Juli 2013: Der fristlose Rauswurf eines Rauchers aus einer Mietwohnung kann rechtmäßig sein, wenn Qualm die Nachbarn massiv belästigt, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 24 C 1355/13) damit zugunsten einer Vermieterin. Diese hatte dem Raucher den Vertrag gekündigt, genervte Nachbarn hatten sich beschwert. Der gekündigte Mieter ging in Berufung (siehe nebenstehenden Beitrag).

1997: Mieter, die sich vom Tabakrauch des Nachbarn belästigt fühlen, können Miete mindern oder den Vertrag fristlos kündigen - sofern der Mangel nicht abzustellen ist. Das Amtsgericht Stuttgart (Az. 6 C 1711/97) gestand einer Familie eine Mietminderung um 20 Prozent zu, erkannte jedoch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung durch die Mieter. Im Berufungsverfahren hielt das Landgericht (Az. 5 S 421/97) eine solche Kündigung für rechtens.

1992: Eine rauchende Mieterin, die sich gegen die Kündigung der Wohnung gewehrt hat, erhielt vom Landgericht Stuttgart (Az. 16 S 137/92) Recht: Rauchen in der Wohnung ist generell erlaubt, es sei denn, es ist ausdrücklich im Mietvertrag verboten. dpa/nd

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