Stilles Jubiläum, schreiende Ungerechtigkeit und Win-win-win
Bildklimaretter.info: Herr Lücking, in dieser Woche lag das 14. Jubiläum des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Was war rückblickend die stärkste Komponente des Gesetzes und was die größte Schwäche?
Gero Lücking: Die stärksten Komponenten waren einerseits die Idee der kostendeckenden Vergütung und andererseits die bundesweit einheitliche Umlage. Mit der kostendeckenden Vergütung wurde potenziellen Investoren die Refinanzierung ihrer Investition in eine regenerative Erzeugungsanlage gesetzlich garantiert. Das war in den Anfangszeiten extrem wichtig, weil damals die Technik in den Kinderschuhen steckte. Zudem macht diese gesetzliche Garantie auch die Finanzierung vergleichsweise sicher und damit einfach.
Die bundesweite Umlage beseitigte gleichzeitig das regionale Ungleichgewicht in den Strompreisen. Das ergab sich in den Gebieten, in denen vergleichsweise viele Windkraftanlagen zugebaut wurden. So entwickelten sich beispielsweise die Strompreise bei der Schleswag, dem damaligen Netzbetreiber und Versorger in Schleswig-Holstein – später Eon Hanse –, überproportional schnell nach oben.
An den windreichen Standorten der Nord- und Ostseeküste begann die Windenergie zu boomen. Die auszuschüttenden kostendeckenden Vergütungen belasteten die Strompreise der Schleswag so stark, dass kurzfristig die bundesweite Umlage eingeführt wurde. Damit wurde die Finanzierung gleichmäßig auf alle Stromkunden umgelegt.
Der größte Konstruktionsfehler und damit die größte Schwäche des Gesetzes war die Festlegung, definierte feste Vergütungen für 20 Jahre zu zahlen. Dieses System ist viel zu statisch. Es hätte von Beginn an dynamisiert werden müssen. Sprich: Wenn technologischer Fortschritt zu Kostensenkungen geführt hat oder beispielsweise sehr gute Standorte mit viel niedrigeren Vergütungen oder kürzeren Vergütungszeiträumen ausgekommen wären, hätte das umgehend zu einer Reduktion der Vergütung oder einer Verkürzung des Ausschüttungszeitraums führen müssen.
Man hätte beispielsweise in Analogie zur geltenden Überprüfung der Netzentgelte jährliche Prüfverfahren dafür einführen müssen. So hätten sowohl die Höhe der Vergütungen als auch der Ausschüttungszeitraum an den technischen Fortschritt angepasst werden können. Mitnahmeeffekte und Kostenexplosionen bei der EEG-Umlage hätten sich damit abmildern lassen.
Mit demselben Geld wäre dann mehr Erneuerbaren-Zubau möglich gewesen. Denn Zweck des EEG ist es nach wie vor nicht, Investoren reich zu machen, sondern die Energiewende zu finanzieren und neue Technologien zur Marktreife zu entwickeln.
Ebenfalls in dieser Woche gab es eine Einigung zwischen Ministerpräsidenten und Bundesregierung zum Umbau des EEG. Wer ist Gewinner, werVerlierer? Und: Können Sie als Stromhändler mit dem Kompromiss leben?
Gewinner sind die Interessen der Länder. Verlierer sind bisher ganz klar die Lösungen zur Vor-Ort-Erzeugung und Vor-Ort-Vermarktung von Strom. Hier muss dringend noch nachgebessert werden, denn ansonsten sind diese vielversprechenden Vermarktungsoptionen tot.
Diese unter dem Begriff »Mieterstrom« bekannten Modelle – Lichtblick nennt es »ZuhauseStrom« – erzeugen besonders effizient Strom im Objekt, entweder in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) oder erneuerbar in Photovoltaik-Anlagen, und geben ihn direkt an die dort lebenden Personen ab. Vorteil: Der Strom wird nicht ins Netz eingespeist und entlastet damit sowohl die KWK-Umlage als auch das EEG.
Zudem erhalten die Bewohner dieser Häuser ihren Strom sehr günstig und die Anlagenbetreiber können ihre Investitionen trotz sinkender Börsenpreise und Einspeisevergütungen besser refinanzieren, als wenn sie auf die staatlichen Subventionen setzen. Wir haben eine seltene Win-win-win-Situation.
Diese Modelle können sich zu einem echten Treiber des weiteren Ausbaus effizienter und regenerativer Energieerzeugung und damit der Energiewende entwickeln. Lichtblick betreibt in Berlin für 3.000 Mieter ein solches Musterprojekt mit der größten im Wohngebäudebestand in Deutschland errichteten Photovoltaikanlage.
Der derzeitige EEG-Gesetzentwurf sieht vor, diese Modelle einerseits mit 70 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Andererseits werden die messtechnischen Anforderungen so erhöht, dass über diese Zusatzkosten die Vermarktungsmodelle ebenfalls unwirtschaftlich werden. Hinzu kommt, dass eine Diskriminierung beziehungsweise eine Gerechtigkeitslücke besteht, weil nämlich Eigenheimlösungen befreit sind, Modelle im Mietwohnungsbau aber belastet werden. So können Mieter nie in den Genuss der Vorteile des EEG kommen.
Die, die sich eigene vier Wände und eine KWK- oder Solarstromanlage leisten können, profitieren durch das EEG und durch niedrige Strompreise. Alle anderen, die diese Finanzkraft von vornherein nicht aufweisen und in Mietwohnungen wohnen, profitieren nicht. Im Gegenteil: Die Mieter zahlen und finanzieren das EEG und können selbst dann keinen günstig vor Ort erzeugten Strom beziehen, wenn in den Kellern oder auf den Dächern ihrer Häuser Strom dezentral und umweltfreundlich erzeugt wird. Das ist absurd.
Wie ein SPD-Energieminister und eine SPD-Mitregierung diese schreiende Ungerechtigkeit und offene Diskriminierung ihrer Kernwählerklientel in den Mietwohnungen erklären will, ist mir völlig unverständlich. Nicht zuletzt deshalb schließen sich in einer seltenen Allianz der Mieterbund, der Bundesverband der Immobilien- und Wohnungswirtschaft und die Verbraucherzentralen zusammen und fordern gemeinsam, dass diese Ungerechtigkeit aus dem Entwurf verschwindet.
Noch hat die Regierung es in der Hand, auch dieses Problem zu lösen. Thema des Energiegipfels war es nicht. Insofern steht hier noch eine Nachbesserung aus, die das Kabinett in der nächsten Woche beschließen kann. Zu dem »Wie« gibt es konkrete Vorschläge, auch von Lichtblick. Es wäre so einfach ...
Ein weiteres 14. Jubiläum wurde in dieser Woche in aller Stille begangen: Die Ökosteuer macht Arbeit billiger und Energie teurer. Anders als beim EEG redet aber kaum noch jemand darüber, nicht mal die Grünen arbeiten an einer Weiterentwicklung dieses erfolgreichen Politikansatzes. Wie konnte es dazu kommen? Warum sind moderne Politikansätze wie die Ökosteuer so in Verruf geraten?
Wir haben viele Steuern, die den Energieverbrauch verteuern. Das sind alles Steuern, die in Richtung »Ökosteuer« gehen. Der Gedanke der Ökosteuer ist ja folgender: Was schlecht ist und was man beispielsweise wegen einer Umweltbelastung nicht will, wird gezielt teuer. Was man erhalten möchte, etwa Arbeitsplätze, wird entlastet. Indem also der fossile und ineffiziente Energieverbrauch verteuert wird, werden Anreize zum Sparen gegeben. Viele dieser Steuern stehen nicht zur Disposition und sind inzwischen zur wichtigen Einnahmequelle für den Staat geworden, beispielsweise die Mineralölsteuer.
Die Stromsteuer war bei ihrer Einführung 1999 ein Element der Ökosteuerreform. Inzwischen hat sich der starke Anstieg der Strompreise – Herrn Altmaier sei Dank – zu einem politischen Problem entwickelt. Die Politik glaubt darauf reagieren zu müssen und denkt über die Senkung oder gar die Abschaffung der Stromsteuer nach. Das würde in der Tat das damalige Konzept und die Idee konterkarieren. Aber so verlaufen politische Prozesse und verschieben sich Prioritäten: Wenn akute Probleme gelöst werden müssen, werden Grundsätze, gute Ideen und Konzepte über Bord geworfen. Vielleicht verständlich, wenn man als Politiker nur maximal vier Jahre in die Zukunft denkt.
Etliche Stromkonzerne haben zum Monatswechsel ihre Tarife angehoben, zum Beispiel Vattenfall in Hamburg. Lichtblick hatte zum Jahresanfang seinen Stromtarif gesenkt. Können Sie uns erklären, wie Sie das machen? Und: Warum wechseln jetzt nicht die Vattenfall-Kunden in Heerscharen zu Lichtblick?
Wir senken die Tarife, weil die Einkaufspreise für Strom stärker gesunken sind, als die Abgaben – zum Beispiel die EEG-Umlage – gestiegen sind. Das gleiche gilt übrigens auch für unseren Gaspreis.
Dass viele Anbieter erst jetzt und nicht schon zum Jahresanfang die Preise erhöht haben, dürfte vor allem strategische Gründe haben. So konnte man inmitten der Strompreisdebatte im Herbst letzten Jahres den Kunden noch sagen, dass die Preise zum Jahreswechsel stabil bleiben. Verschwiegen wurde, dass sie dann ein paar Monate später steigen – in der Hoffnung, dass eine beruhigte Strompreisdebatte zu weniger Kundenverlusten führt.
Wir sind beispielsweise günstiger (und besser) als Vattenfall in Hamburg und haben zudem neben unserem Lichtblick-Strom- und Gastarif mit KiezStrom und KiezGas auch spezielle Tarife und Angebote in Hamburg auf dem Markt, die nicht nur für die Fans des FC St. Pauli besonders attraktiv sind. Leider bleiben die Heerscharen an Neukunden noch aus. Aber das kann sich jederzeit ändern. Wir können nur sagen: Der Wechsel lohnt sich!
Und was war Ihre Überraschung der Woche?
Die Einigkeit auf dem Energiegipfel, dass man das Einberufen eines Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat in jedem Fall vermeiden will, war beeindruckend. Damit steht dem Inkrafttreten der EEG-Reform zum 1. August politisch nichts mehr im Weg. Es bleiben zwar die Unwägbarkeiten, die dem novellierten Gesetz aus Brüssel drohen. Doch das nimmt man offenbar in Kauf, die schnelle Verabschiedung des Gesetzes hat oberste Priorität. Die letzte Chance, noch kleinste Änderungen einzuführen, gibt es beim Kabinettsbeschluss in der nächsten Woche und im parlamentarischen Prozess. Es bleibt spannend.
Fragen: Nick Reimer
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