Mehr Beitrag und mehr Leistungen

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Ein erster Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium für die Reform der Pflegeversicherung sieht die Einrichtung eines Vorsorgefonds vor.

Berlin. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zum kommenden Jahr um vier Prozent angehoben werden. Das geht aus dem Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium hervor. Die Verbesserungen kosten demnach pro Jahr rund 880 Millionen Euro. Dafür soll der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) ab 2015 um 0,3 Punkte steigen. Bis 2033 sollen Milliardensummen in einen Pflegevorsorgefonds gesteckt werden, den die Opposition ablehnt. 2015 sind das rund 1,21 Milliarden Euro, bis 2018 dann 1,31 Milliarden Euro im Jahr.

Pflegebedürftige im Heim in der Pflegestufe I sollen ab Januar 2015 statt 1023 Euro 1064 Euro bekommen. In der Pflegestufe II und III steigen die Leistungen auf 1330 und 1612 Euro statt bisher 1279 bzw. 1550 Euro. Pflegebedürftige, die als Härtefall anerkannt sind, erhalten in der Pflegestufe III 1995 statt 1918 Euro. Neu ist, dass künftig alle Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuung und entlastende Hilfen im Alltag in Anspruch nehmen können und dafür 104 Euro im Monat von den Pflegekassen erstattet bekommen.

Der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Pflegeleistungen ist die erste Stufe der Pflegereform, die sich die schwarz-rote Koalition vorgenommen hat. Im zweiten Schritt soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, um die Lage der Demenzkranken zu verbessern. Dazu werden Modellversuche gemacht. Agenturen/nd

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