Der Charta auf den Grund gehen
Katja Herzberg zum Jahresbericht der EU-Kommission über die Grundrechte
Seit fünf Jahren ist die EU-Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Doch selten findet sie in der Öffentlichkeit so große Erwähnung wie in der letzten Woche im Zuge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes über die Vorratsdatenspeicherung. Die Schutzbedürftigkeit personenbezogener Daten erhält dabei mehr Aufmerksamkeit als Grundrechtsverletzungen in Form von Diskriminierung ethnischer Minderheiten, Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts oder existenzieller Bedrohung etwa durch menschenunwürdige Bedingungen bei Inhaftierungen.
Das könnte sich ändern, würde die Grundrechtecharta ernster genommen. Gerichte berufen sich immer öfter auf sie, hebt die EU-Kommission hervor. Sie sollte sich selbst als Hüterin der Verträge aber auch stärker nach den Vorgaben der Charta richten. Justizkommissarin Reding ist ihre persönliche Betroffenheit abzunehmen, wenn sie Missstände anprangert. Doch aus gewissen Bereichen hält sich die Kommission einfach heraus. So ist noch kein einziges Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder wie Griechenland eingeleitet worden, weil dort Flüchtlinge unwürdig in Internierungslagern festgehalten werden. Das liegt hoffentlich nicht daran, dass es sich bei diesen Menschen nicht um EU-Bürger handelt. Derlei faktische Einschränkung würde die Grundrechtecharta ad absurdum erklären.
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