Kunden erhalten Entgelte zurück

Commerzbank

  • Lesedauer: 2 Min.
Kunden der Commerzbank AG können mit Musterbriefen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (vz-bwue) zu Unrecht erhobene Entgelte zurückverlangen.

Die Commerzbank hat ihren Revisionsantrag zurückgenommen und kann sich nun auf alle angegriffenen Klauseln nicht mehr berufen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 23 U 50/12) ist somit vollumfänglich rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale war gegen mehrere pauschale Entgelte vorgegangen, die die Commerzbank in ihrem Preisverzeichnis aufführte. Sie hatte ein Entgelt von 300 Euro für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung verlangt. »In diesem Punkt ist das Urteil bereits seit einiger Zeit rechtskräftig und Verbraucher berichten uns, dass sie ihr Geld mit Hilfe unseres Musterbriefs erstattet bekommen haben«, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Commerzbank verlangt mittlerweile nur noch Aufwandsersatz in Höhe von rund 75 Euro für die Berechnung. Außerdem hatte sie ein pauschales Reklamationsentgelt von 25 Euro für die Nachforschung einer vom Verbraucher als fehlerhaft reklamierten Überweisung verlangt. Schließlich stellte sie 1,94 Euro für die Zusendung eines Kontoauszugs in Rechnung, wenn dieser nicht binnen 24 Geschäftstagen vom Kunden am Automaten oder im Internet abgerufen wurde. Da das Urteil nunmehr auch in den zwei weiteren Punkten rechtskräftig ist, stellt die Verbraucherzentrale weitere kostenlose Musterbriefe für Betroffene bereit.

Auf andere Kreditinstitute ist das Urteil nicht direkt übertragbar, da nur die konkreten Klauseln der Commerzbank verhandelt wurden. Entgelte für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind bei vielen Kreditinstituten üblich.

»Gegen Abzocke bei solchen pauschalen Berechnungsentgelten sollten Betroffene sich wehren! Die Institute könnten allenfalls Ersatz für ihre zusätzlichen Aufwendungen verlangen. Diese müssen sie aber nachweisen« so Nauhauser weiter. Auch hierfür hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit. vz-bwue/nd

Die Musterbriefe können kostenlos heruntergeladen werden unter www.vz-bwue.de/link 1133344A

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