Noch keine umfassende Beratung möglich
Abschlagsfreie Rente mit 63
Die Bundesregierung plant, zum 1. Juli 2014 das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz in Kraft zu setzen. Das sieht neben der Mütterrente auch die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren vor, wenn 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden.
Immer mehr Versicherte sprechen in den Auskunfts- und Beratungsstellen vor, um die von der Bundesregierung vorgesehene neue Rente zu beantragen. Eine qualifizierte Beratung ist allerdings erst dann möglich, wenn das Gesetzgebungsverfahren so weit fortgeschritten ist, dass dessen Inhalt ausreichend gewiss ist. Erst dann ist auch klar, welche Zeiten zu den geforderten 45 Beitragsjahren zählen. Strittig ist bekanntlich, ob die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug zeitlich unbeschränkt angerechnet werden.
Ohne die Gewissheit über den Gesetzesinhalt kann die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ihre Versicherten nicht verbindlich informieren, ob und ab wann sie einen Anspruch auf diese abschlagsfreie Rente mit 63 haben.
Versicherte, bei denen in den nächsten Monaten der Beginn einer Altersrente noch nicht in Betracht kommt, sollten deshalb bis zur Verabschiedung des Gesetzes von entsprechenden Vorsprachen absehen.
Versicherte, die bereits eine Altersrente mit Rentenabschlägen beantragt haben und die abschlagsfreie Rente mit 63 in Betracht ziehen, können im Hinblick auf den Stand des Gesetzgebungsverfahrens über die Gestaltungsmöglichkeiten allgemein informiert werden. Dies gilt ebenso für Versicherte, bei denen eine abschlagsfreie Rente im Monat Juli oder August beginnen könnte. nd
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