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Organisierte Ernüchterung
Andrea Plöger über Bildungshürden, die Asylsuchende hierzulande erwarten
Mit Deutschland verbinden viele Asylsuchende zweierlei Vorstellungen: ein Land, das Demokratie und Menschenrechte hochhält und sich daher auch besonders als Ziel für Geflüchtete eignen sollte, und ein Land, in dem Wissen und eine gute Ausbildung einen hohen Stellenwert haben und sich daher auch besonders viel lernen ließe. Beide Erwartungen werden in der Realität für die meisten Asylsuchenden widerlegt: Weder werden ihnen während ihres Asylverfahrens die allgemeinen Bürgerrechte zugestanden noch können sie die Zeit für Weiterbildung, Ausbildung oder die Ausübung ihrer Profession nutzen.
Viele der Asylsuchenden in Deutschland haben in ihren Ursprungsländern Studiengänge absolviert und Berufserfahrung gesammelt. Mit Deutschkenntnissen und der Anerkennung ihrer Abschlüsse wären sie sofort in der Lage, sich auch hier auf qualifizierte Positionen zu bewerben. Mancher würde gern sein Studium fortsetzen. Angesichts der demografischen Entwicklung, dem schon jetzt zunehmenden Fachkräftemangel und dem Ruf der Wissenschaft nach internationaler Geltung sollte man annehmen, dass dies nicht auf allzu großen Widerstand stoßen dürfte.
Doch in den ersten vier Jahren des Asylverfahrens ist ein Studium grundsätzlich nicht gestattet. Wenn vier Jahre vergangen sind und das Verfahren nicht abgeschlossen ist, hat der Asylsuchende in der Regel einen Status als »Geduldeter« erhalten. Dann wäre ein Studium theoretisch möglich - sofern eine mögliche Abschiebung dadurch nicht behindert werden würde. Die Einschätzung, wann ein Asylsuchender seine spätere Abschiebung durch ein Studium behindern könnte, liegt im Ermessensspielraum der Ausländerbehörde.
Sollte dem Aspiranten das Studium trotzdem gestattet werden, so ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung an einer deutschen Hochschule der Nachweis von Deutschkenntnissen auf einem hohen Niveau (Kompetenzniveau B2/C1). Leider aber sind die Möglichkeiten, die notwendigen Deutschkenntnisse während der Unterbringung in einem Asylbewerberheim zu erlangen, äußerst beschränkt. Seit dem 1. April sind die Deutschkurse, die durch den Europäischen Sozialfonds finanziert wurden und einige der wenigen Möglichkeiten boten, eingestellt worden, da die Nachfrage unterschätzt wurde. Bei der Neuauflage des Programms 2015 fallen Geflüchtete ganz raus.
Als nächste Voraussetzung ist eine Hochschule zu finden, durch deren Besuch die allen Asylsuchenden auferlegte Residenzpflicht nicht verletzt wird. Dies gestaltet sich besonders schwierig, da die meisten Asylbewerberheime in so genannten strukturschwachen Gebieten liegen. Falls aber nun der »Geduldete« das rare Glück hat, in einer solchen Region eine Hochschule zu finden, die auch noch den entsprechenden Studiengang anbietet, so folgt die nächste Hürde: die Anerkennung der Zertifikate. Diese sind im Original dem Verein »uni-assist«, der bundesweit den Universitäten und Fachhochschulen vorgeschaltet ist, vorzulegen. Wenn nun der Geflüchtete auf der Flucht seine Papiere verloren hat oder sie aufgrund von Krieg oder politischer Verfolgung nicht besorgen kann, dann muss auch ein Masterstudiengang-Absolvent in der Regel das Abitur wiederholen.
Da die deutschen Abschlüsse grundsätzlich höher bewertet werden als Abschlüsse aus Nicht-EU Ländern, muss auch in den anderen Fällen zumindest ein Teil des Studiums wiederholt werden. Und nun kommt eine weitere Voraussetzung ins Spiel: die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn aber Betroffene schon studiert haben und inzwischen die Altersgrenze von 30 Jahren für einen Bachelor-Studiengang überschreiten, können sie kaum auf die Bewilligung von Bafög hoffen. Was dann noch an Perspektiven übrigbleibt, ist die Arbeit ohne Papiere und ohne Qualifikation. Aber auch hier kann der Asylbewerber nur auf eine Bezahlung hoffen, einklagbar ist sie nicht, wie der Bundesgerichtshof in der letzten Woche festgestellt hat.
Andrea Plöger ist Filmemacherin, Journalistin und Politikwissenschaftlerin
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