Ab 1. Mai Pflicht
Energetische Inspektion
Zukünftig müssen alle energetischen Inspektionen beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert werden, um stichprobenartige Kontrollen der Inspektionsberichte zu ermöglichen, so der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK).
Seit 2007 schreibt § 12 der EnEV die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit Kälteleistungen über 12 kW vor. Gebäudebetreibern, die der Pflicht nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.
Einer Studie zufolge wurden bisher weniger als 3 Prozent der Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden inspiziert. So bleiben Energieeinsparungen von bis zu 20,4 Terrawattstunden (TWh) Wärme und 12,5 TWh Strom ungenutzt, was einer Reduktion der CO2-Emissionen von bis zu 12,9 Millionen Tonnen entsprechen würde. FGK/nd
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