Wie dicht hält die SPD?
Nach dem EuGH-Spruch zur Vorratsdatenspeicherung ist nun auch die EU-Klage gegen Deutschland vom Tisch - doch Überwachungsbefürworter machen weiter Druck
Was ist denn eigentlich, fragte jüngst ein gewisser Michael Ronellenfitsch, wenn Terroristen in Deutschland einen »Wolkenkratzer in die Luft« sprengen - und es die Chance gegeben hätte, durch Datenspeicherung zu erfahren, wo »jemand Sprengstoff gekauft hat und dergleichen«?
So versuchen Anhänger der Vorratsdatenspeicherung weiterhin, das Protokollieren von Kommunikationsverbindungen zu rechtfertigen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich auf Eis gelegt, weil die entsprechende EU-Richtlinie angesichts des damit einhergehenden Grundrechtseingriffs viel zu allgemein gefasst gewesen war.
Am Dienstagabend wurde nun bekannt, dass die EU-Kommission ihre vor eben diesem Gerichtshof erhobene Klage gegen Deutschland zurückgezogen hat. Die Kommission hatte Berlin 2012 verklagt, weil Deutschland die 2006 erlassene Richtlinie zur Datenspeicherung nicht umgesetzt hatte. Nun wurde auch diese potenziell millionenschwere Klage hinfällig.
Gegen die Richtlinie gewehrt hatten sich u. a. mehrere Tausend Bürger Österreichs in Einzelklagen; starke Widerstände hatte es auch in Irland gegeben. In Deutschland hatten zuletzt die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die EuGH-Entscheidung begrüßt - und klargestellt, dass »der Maßstab des EuGH auch für das anlasslose exzessive Überwachen durch sämtliche Nachrichtendienste« gelten müsse. Freilich halten auch die Datenschützer eine legale Vorratsdatenspeicherung für möglich, wenn dies »absolut notwendig« sei - wie etwa bei Terrorismus. Der eingangs zitierte Michael Ronellenfitsch ist immerhin oberster Datenschützer des schwarz-grünen Hessen.
Auch in Polizeikreisen drängt man weiter auf eine Vorratsdatenspeicherung. Man respektiere »die Kritik und die Sorgen, die sich für einige aus der Vorratsdatenspeicherung ergeben«, doch müsse den Bürgern »auch deutlich die andere Seite der Medaille aufgezeigt« werden, heißt es beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Bereits im April hatte BDK-Chef André Schulz Kinderpornografie ins Spiel gebracht, um Datenspeicherungen zu legitimieren.
Nach einem - ohne eine Speicherung gelungenen - Ermittlungserfolg gegen Pädophile in Sachsen-Anhalt will nun die CDU-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker die Vorratsdatenspeicherung gegen »Pädophilennetzwerke« im Internet in Anschlag bringen.
Zugleich erklärte der Internetwirtschaftsverband Eco, die Vorratsdatenspeicherung sei »ein Instrument, dessen unbelegter Nutzen für die Strafverfolgung in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Eingriff in die Grundrechte der Bürger sowie den zu erwartenden Kosten für die Internetwirtschaft« stehe.
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist eine Speicherung für drei Monate unter bestimmten Bedingungen vorgesehen. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte zuletzt erklärt, das Thema eile nicht. Doch wie lange hält die SPD das durch?
Skeptisch bezüglich auch einer abgespeckten Vorratsdatenspeicherung stimmt die »Funkzellenabfrage« zur Lokalisierung von Mobiltelefonen, die gleichfalls nur für »Schwerkriminalität« vorgesehen war. Doch allein die Berliner Polizei ließ sich 2013 nach eigenen Angaben fast 50 Millionen Handy-Datensätze übermitteln.
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