Der Billiglohn als eine nette Geste?

Umstrittenes Urteil: Jobcenter verliert Streit um Lohndumping

  • Lesedauer: 3 Min.
Das Gerichtsurteil ist überraschend: Stundenlöhne von 1,60 Euro sind sittenwidrig, aber als Integrationshilfe in den Arbeitsmarkt können sie legal sein - wenn der Staat das Gros der Lebenshaltungskosten zahlt.

Im Rechtsstreit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur in Südbrandenburg eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Cottbus wies am 9. April 2014 die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblicher Ausbeutung von Mitarbeitern zurück.

Kanzlei beschäftigte Bürokräfte für Stundenlöhne von 1,54 und 1,65 Euro

Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei in Großräschen zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von 1,54 beziehungsweise 1,65 Euro beschäftigt. Diese Löhne seien zwar auch in strukturschwachen Regionen wie der Niederlausitz sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt.

So hätten die Beschäftigten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um erst einmal wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Der Anwalt habe keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Einstellung erzielt. Es sei eher eine »Gefälligkeit«, eine »gut gemeinte Leistung« gewesen, meinte der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Arbeitsgerichts in Senftenberg.

Jobcenter verlangt 4100 Euro an Sozialleistungen zurück

Beide Beschäftigte kamen nur über die Runden, weil sie zusätzlich zu ihrem Lohn Aufstockerleistungen vom Staat erhielten. Das Jobcenter wollte von dem Anwalt daher Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben. Das Gericht wies die Klage zurück: Mit sechs ausgelasteten Vollzeitbeschäftigten habe es der Anwalt nicht nötig gehabt, zwei weitere Beschäftigte einzustellen. Unterm Strich hätten sich für ihn eher Mehrkosten ergeben.

Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz kündigte an, in Berufung zu gehen. »Das Urteil hat uns völlig unerwartet getroffen und ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar«, sagte Geschäftsführerin Brigitta Kose. Obwohl das Gericht keinen Zweifel am Missverhältnis zwischen Leistung und Vergütung habe, führe es einen völlig neuen Rechtsgedanken ein, nämlich den der nicht vorhandenen »verwerflichen Gesinnung«: »Wenn das bestätigt wird, befürchten wir einen ordnungspolitischen Dammbruch«, sagte Kose.

Wird das Urteil für Arbeitgeber zur »Schutzbehauptung«?

Die Behörde befürchtet, dass andere Arbeitgeber das Urteil nun möglicherweise als »Schutzbehauptung« anwenden, um Beschäftigte generell mit Billiglöhnen abzuspeisen, hieß es zur Begründung. Sie müssten bloß angeben, die Mitarbeiter gar nicht unbedingt im Betrieb zu brauchen.

Das Gericht hob dagegen hervor, bei dem Urteil handele es sich um eine Einzelfallentscheidung »ohne jegliche Präzedenzwirkung«.

Im Oktober hatte das gleiche Gericht zwei Unternehmer aus Lübbenau verurteilt, weil sie einen Verkäufer für 2,84 Euro die Stunde beschäftigten. Das Jobcenter Uckermark wiederum klagte erfolgreich gegen einen Pizza-Lieferservice, der seinen Mitarbeitern zwischen 1,59 und 2,72 Euro die Stunden zahlte.

Fünf Euro Stundenlohn gelten in der Region als Minimum

In Südbrandenburg prüfen die Jobcenter seit 2012 flächendeckend, ob Arbeitgeber geringfügig Beschäftigte ordentlich bezahlen. Fünf Euro pro Stunde gelten in der Region als Minimum. Allein das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz stieß nach eigenen Angaben in etwa 50 Prozent der überprüften Fälle auf dubiose Beschäftigungsverhältnisse.

In Zukunft könnte die Zahl der Klagen wegen Lohndumpings sinken, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Der Grund sei der von der Bundesregierung geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Allerdings sind dabei Ausnahmen vorgesehen, unter anderem eben auch für Langzeitarbeitslose. dpa/nd

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