Ver.di macht Front gegen Zeitverträge
Hamburg. Die Gewerkschaft ver.di macht Front gegen befristete Arbeitsverträge. »Wir werden das kampagnenmäßig aufziehen«, kündigte die stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Andrea Kocsis am Dienstag an. Sie sprach mit Betriebsräten der Deutschen Post im Norden, die gegen die Arbeitsvertragspraxis ihres Unternehmens protestierten. Die Arbeitnehmervertreter kritisieren vor allem die Einstellung von Mitarbeitern über fortlaufend befristete Arbeitsverträge. Vorgestellt wurde eine frühere Post-Mitarbeiterin aus Wittenburg (Mecklenburg-Vorpommern), die nach eigenen Angaben in den vergangenen 17 Jahren mit 88 Zeitverträgen im Unternehmen beschäftigt wurde.
Die Post AG treibe es unter deutschen Firmen auf die Spitze, sagte die Verdi-Bundesvertreterin. Rund 13 600 Mitarbeiter arbeiten nach ihren Angaben unter anderem in der Brief- und Paketzustellung mit befristeten Arbeitsverträgen, das sei ein Anteil von elf Prozent. Das Unternehmen verwies darauf, dass fast 90 Prozent seiner Briefzusteller unbefristet beschäftigt seien. »Befristungen sind für uns neben anderen ein notwendiges Mittel zum flexiblen Personaleinsatz.« Bei allen Arbeitsverhältnissen handele es sich um voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. »Wenn sich dauerhaft ein höherer Bedarf abzeichnet, finden darüber hinaus regelmäßig Entfristungen bei bisher befristeten Arbeitsverträgen statt«, ergänzte das Unternehmen.
Laut Gesetz kann ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf zwei Jahre befristen, ohne dafür einen Grund zu nennen. In diesem Zeitraum darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden. Im Gegensatz dazu gibt es befristete Verträge mit sachlichem Bezug, zum Beispiel für eine Elternzeitvertretung oder für Projekte. Unter moralischer Betrachtung missbrauche die Post das Gesetz, so der ver.di-Landesfachbereichsleiter für Niedersachsen/Bremen, Jürgen Wolf.
Die frühere Post-Mitarbeiterin Anja Helffenstein, die nach einer Krankheit keine Weiterbeschäftigung erhielt und jetzt wieder auf Jobsuche ist, hat am Arbeitsgericht Schwerin eine Feststellungsklage eingereicht. Nach Angaben des Gerichts ist ein erster Termin für den 13. Juni angesetzt. Der ver.di-Landesfachbereichsleiter Nord, Lars-Uwe Rieck, wies daraufhin, dass vor Gericht eigentlich nur festgestellt werden könne, ob ihr letzter Arbeitsvertrag rechtlich sauber gewesen sei. Es wäre aber wünschenswert, wenn das Gericht Neuland beträte und sich auch die vorherige Vertragslaufbahn der Frau bei der Post anschauen würde. Zu dem Fall wollte sich die Post wegen des anhängigen Verfahrens nicht äußern. dpa/nd
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