Oberstes US-Gericht gibt Hedgefonds recht
Argentinien soll Schulden vollständig bezahlen
»Kein Staatsoberhaupt kann sich der Erpressung seines Landes beugen!« Argentiniens Präsidentin Cristina Kirchner richtete am Montagabend im Fernsehen ernste Worte an ihre Landsleute. Zwar sagte sie es nicht in einem klaren und deutlichen Satz, aber alle ihre Äußerungen lassen nur einen Schluss zu: Argentinien wird einer richterlichen Aufforderung zur Bedienung noch ausstehender Schuldenforderungen verschiedener Hedgefonds nicht nachkommen.
Am Montag hatte der Oberste Gerichtshof der USA die Annahme eines Berufungsantrags der argentinischen Regierung im Verfahren um ausstehende Auslandsschulden abgelehnt. Ein New Yorker Richter hatte 2012 in der vorherigen Instanz Argentinien dazu verurteilt, jene Gläubiger vollständig auszuzahlen, die nicht an den Schuldenumstrukturierungen in den Jahren 2005 und 2010 teilgenommen hatten. Das Urteil ist damit rechtsgültig. Bei den Forderungen geht es um Schulden, die vor dem Staatsbankrott 2002 aufgelaufen sind.
Die Auseinandersetzung wird weltweit mit Argusaugen verfolgt. Geht es doch auch um die schlichte Frage, welche Konsequenzen dies für künftige Staatsbankrotte hat, beispielsweise im krisengeschüttelten Euroraum. »Das schafft für alle Gläubiger einen starken Anreiz, sich künftig nicht mehr an freiwilligen Umschuldungen von zahlungsunfähigen Staaten zu beteiligen«, kommentiert Jürgen Kaiser von der deutschen Nichtregierungsorganisation Erlassjahr.de.
Bei der Auseinandersetzung vor den US-Gerichten geht es um Schuldentitel, die sich größtenteils im Besitz von Hedgefonds befinden. Nach dem Staatsbankrott hatten diese die Titel auf dem Kapitalmarkt für einen Preis weit unter dem Nominalwert erstanden und klagen seitdem auf eine vollständige Bedienung seitens Argentiniens.
Sollte Argentinien die jetzt geforderte Summe von 1,5 Milliarden Dollar zahlen, würden dem Land weitere Forderungen in Höhe bis zu 15 Milliarden Dollar drohen und damit erneut die Zahlungsunfähigkeit, fürchtet Kirchner. Alle Zahlungsverpflichtungen, die nach 2005 aufgelaufen seien, würden jedoch auf jeden Fall eingehalten, bekräftigte sie.
Argentinien hatte sich Anfang 2002 für zahlungsunfähig erklärt und die Bedienung seiner Auslandschulden eingestellt. 2003 begann die Regierung unter dem damaligen Präsidenten Néstor Kirchner, mit den Gläubigern über eine Umschuldung zu verhandeln. Mit dem Angebot, den Schuldendienst wieder aufzunehmen, wenn die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, wurden 2005 und 2010 zwei Umstrukturierungsprogramme aufgelegt, an denen die Inhaber von 92 Prozent der Forderungen teilnahmen. Acht Prozent lehnten das Angebot ab.
Noch ist Argentinien durch zwei einstweilige Verfügungen geschützt, doch die Fonds haben bereits deren Aufhebung beantragt. Sollte dies geschehen, drohen weltweit Pfändungen von argentinischem Staatsbesitz. Dass dies keine leere Drohung ist, zeigte sich zuletzt im Jahr 2012. Damals wurde das Schulschiff der argentinischen Marine im Hafen von Accra in Ghana an die Kette gelegt und konnte erst nach heftigen Gerangel wieder auslaufen.
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