BGH: Schadenersatz wegen verweigerter Untervermietung
Mietrecht
Ein Vermieter kann sogar zu Schadenersatz verpflichtet sein, wenn er einem Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter ein »berechtigtes Interesse« an der Untervermietung nachweisen kann. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Urteil vom 11. Juni 2014 (Az. VIII ZR 349/13).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter einen Teil des Wohnraums bei einem berechtigten Interesse an andere untervermieten. Sie können dann vom Vermieter die entsprechende Erlaubnis verlangen. Gründe für die Untervermietung können Gehaltseinbußen des Mieters, eine Verkleinerung der Familie oder ein Auslandsaufenthalt sein.
Die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) informiert hierzu: Wenn Mieter ihre Wohnung ganz oder teilweise untervermieten möchten, brauchen sie grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters. Geht es dabei allerdings um eine teilweise Vermietung (z. B. einzelne Zimmer), so ist der Vermieter laut § 553 Abs. 1 BGB unter bestimmten Umständen zur Zustimmung verpflichtet: immer dann, wenn der Mieter ein »erhebliches Interesse« an der Untervermietung vorweisen kann.
Im jetzt entschiedenen Rechtsstreit mussten Hamburger Mieter aus beruflichen Gründen für mehrere Jahre nach Kanada. Ihre Drei-Zimmer-Wohnung wollten sie jedoch nicht aufgeben und zwei Zimmer untervermieten.
Der Vermieter verweigerte hierzu seine Zustimmung. Als das Landgericht den Untervermietungsanspruch der Mieter bestätigte, verlangten diese von ihrem Vermieter Schadenersatz. Der Vermieter müsse für den Mietausfall von insgesamt 7475 Euro aufkommen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schadenersatzanspruch. Der Vermieter müsse für den Mietausfall haften. Solange der Mieter den Wohnraum nicht vollständig aufgibt und er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung habe, müsse der Vermieter diese genehmigen. epd/DAV/nd
In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!