21 Todeskandidaten wehren sich gegen Hinrichtung
Gemeinsame Klage in Oklahoma nach qualvoller Exekution vor zwei Monaten
Washington. Zwei Monate nach dem qualvollen Tod eines Häftlings durch eine Giftspritze wehren sich 21 Todeskandidaten im US-Bundesstaat Oklahoma gemeinsam gegen ihre Hinrichtung. Sie reichten am Mittwoch (Ortszeit) an einem Bundesgericht in Oklahoma Klage ein. Sie werfen den Behörden vor, nicht sicherzustellen, dass ihnen dieselben Qualen wie Clayton Lockett erspart bleiben.
Dessen Hinrichtung war Ende April abgebrochen worden, weil es Probleme bei der Giftinjektion gab. Lockett wand sich 43 Minuten lang im Todeskampf vor Schmerzen, bis er schließlich einen tödlichen Herzinfarkt erlitt. Erste Untersuchungsergebnisse ergaben, dass die Spritze falsch gesetzt worden war; allerdings gab es auch massive Kritik an der Art der verwendeten Substanzen.
Die 21 Kläger sehen »die große Gefahr«, dass die Strafvollzugsbehörde von Oklahoma bei ihnen »die gleichen oder ähnliche Produkte und Prozeduren anwendet« wie bei der Hinrichtung Ende April. Sie wehren sich insbesondere gegen den Einsatz des Narkosemittels Midazolam, das nicht zu anhaltender Bewusstlosigkeit führe, sobald das Gift injiziert werde. In ihrer Klage berufen sich die Todeskandidaten auf die Verfassung, die eine »grausame und außergewöhnliche Bestrafung« verbietet.
Die USA haben Probleme bei der Versorgung mit den für die Giftinjektionen verwendeten Mitteln, seitdem die europäischen Zulieferfirmen sich weigern, dafür das Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern. Mehrere der 32 Bundesstaaten, die in den USA noch die Todesstrafe vollstrecken, benutzen seitdem für Hinrichtungen neue Mittel, die teils aber nicht offiziell zugelassen und erprobt sind.
Der Fall Lockett hatte in den USA die Debatte über die Todesstrafe neu entfacht, Präsident Barack Obama bezeichnete die Hinrichtung als »zutiefst verstörend«. Nach der Tragödie setzte Oklahoma alle Hinrichtungen für sechs Monate aus, die nächste Vollstreckung einer Todesstrafe in dem Bundesstaat ist aber schon terminiert: Sie soll am 13. November stattfinden. Oben auf der Liste steht Charles Warner, der eigentlich zwei Stunden nach Lockett hingerichtet werden sollte. Er ist auch einer der 21 Kläger.
Nicht alle US-Staaten, in denen die Todesstrafe noch vollstreckt wird, folgten dem Moratorium Oklahomas. In der vergangenen Woche waren in Georgia und Missouri zwei Verurteilte mit Giftspritzen hingerichtet worden, auch in Florida wurde ein Todesurteil vollstreckt.
In Japan wurde am Donnerstag erstmals in diesem Jahr ein Todeskandidat mit dem Strang exekutiert. »Ich habe die Hinrichtung nach ganz genauer Prüfung angeordnet«, sagte Justizminister Sadakazu Tanigaki. Der Täter habe ein »besonders grausames« Verbrechen begangen. Bei dem Hingerichteten handelte es sich um einen 68-Jährigen, der drei Menschen ermordet hatte, unter ihnen ein dreijähriges Mädchen.
Im vergangenen Jahr wurden in Japan acht Menschen hingerichtet. Medienberichten zufolge sitzen in den Gefängnissen des Landes derzeit 129 zum Tod Verurteilte ein. Japan ist neben den USA der einzige große demokratische Industriestaat, in dem die Todesstrafe vollstreckt wird. Umfragen zufolge gibt es dafür in der Bevölkerung breite Unterstützung.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, äußerte sich bestürzt über die Hinrichtung in Japan. »Als besonders schockierend empfinde ich, dass Japan nach wie vor weder die Verurteilten noch deren Familie über die bevorstehende Exekution unterrichtet«, erklärte Strässer. Dies sei eine »besonders unzumutbare und menschenunwürdige Praxis«. afp/nd
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