Bezahlbarkeit »Zweite Miete«
Fragen & Antworten zu Betriebskosten und Mieten
Vielerorts müssen Mieter in Deutschland fürs Wohnen tief in die Tasche greifen. Die Bundesregierung hat Entlastungen geplant, doch es hagelt Kritik.
Was ist die »zweite Miete«?
Mit diesem Begriff sind die Betriebskosten gemeint, die Mieter neben der regulären monatlichen Miete bezahlen müssen. Darunter fallen »warme Betriebskosten« wie etwa Heizung und Warmwasser oder »kalte Betriebskosten«: Dazu gehören unter anderem auch Abwasser, Grundsteuer, Müllbeseitigung, Versicherungen und Gartenpflege. Da diese Kosten inzwischen einen beträchtlichen Teil der Gesamtwohnkosten ausmachen, wird häufig von »zweiter Miete« gesprochen.
Darf der Vermieter alle möglichen anfallenden Kosten umlegen?
Nein. Dies ist gesetzlich geregelt - unter anderem in der Betriebskostenverordnung. Vor allem muss der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und bestimmte Fristen beachten. Streit über die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung beschäftigt die Gerichte immer wieder.
Wie hoch sind die Betriebskosten im Schnitt?
Nach neuesten Daten des Deutschen Mieterbunds müssen Mieter in Deutschland 2,20 Euro pro Quadratmeter im Monat an Betriebskosten aufwenden. Rechnet man alle denkbaren Posten zusammen, sind es 3,19 Euro pro Quadratmeter im Monat. Dies geht aus Daten für das Abrechnungsjahr 2012 hervor. 2013 dürften die Betriebskosten nach Einschätzung des Mieterbundes gestiegen sein. Steigende Nebenkosten tragen nach Einschätzung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) derzeit stärker zu höheren Wohnkosten bei als der Anstieg der Mieten.
Den größten Anteil der Betriebskosten machen Heizen und Warmwasser aus. Woran liegt das?
In den vergangenen Jahren gab es bei den Energiekosten eigentlich nur eine Richtung: nach oben. Zuletzt waren die Preise jedoch weitgehend stabil. Damit wird das Wetter für die rund 21 Millionen Mieterhaushalte zum entscheidenden Faktor für die Energiekosten. Während der vergangene Winter verhältnismäßig warm war, war es im Jahr zuvor bitterkalt, so dass die Heizungen teilweise bis Mai liefen. Die Kombination aus verhältnismäßig hohen Vorauszahlungen und niedrigem Verbrauch dürfte in diesem Jahr viele Mieter auf Erstattungen hoffen lassen. Für die Zukunft ist dies aber keine Garantie. Risiken auf den Energiemärkten gibt es vor allem angesichts der Krisenherde Irak und Ukraine.
Was plant die Bundesregierung zur Entlastung der Mieter?
Die Pläne von Schwarz-Rot zielen vor allem auf die Mietpreisentwicklung ab. Daher soll es eine »Mietpreisbremse« geben. Künftig ist geplant, dass die neue Miete in angespannten Märkten maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. Wer bisher schon mehr verlangte, soll das aber weiterhin tun dürfen. Zudem sind neu errichtete und umfassend modernisierte Wohnungen ausgenommen. Die angespannten Märkte sollen die Länder selbst ausweisen. Aus der Union und von Hauseigentümern wurde erneut Kritik an den Plänen laut, etwa dass sie zu wenig praxistauglich seien. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen im kommenden Jahr. dpa/nd
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