Trennung muss sein
Aert van Riel über die Debatten zur Anti-Terror-Datei
Es ist fraglich, ob das neue Gesetz, das die Bundesregierung zur Anti-Terror-Datei beschließen will, den Vorgaben der Verfassungsrichter entspricht. Darauf hat nun die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hingewiesen. Auch wenn es derzeit noch danach aussieht, wird es für die Regierung schwierig, Voßhoffs Stellungnahme zu ignorieren. Immerhin war die CDU-Politikerin die Wunschkandidatin der Union für den Posten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom vergangenen Jahr die Anti-Terror-Datei grundsätzlich gebilligt und einzelne Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Mit der Benennung des informationellen Trennungsprinzips zwischen Polizei und Geheimdiensten wurden die Hürden für den Informationsaustausch hochgesetzt, dieser aber nicht komplett verboten. Genau darin liegt das Problem. Denn allein schon aufgrund der einst von der Gestapo begangenen Verbrechen müsste das Trennungsprinzip strikt eingehalten werden. Doch die Innenpolitiker der Union wollen unverhältnismäßige Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen und Bürgerrechte einschränken. Auch wenn noch Änderungen notwendig sein sollten, werden sie auf die Anti-Terror-Datei nicht komplett verzichten müssen. Denn die Verfassungsrichter sind mittlerweile einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat mitgegangen.
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