Linke verlangt Freigabe des CETA-Textes

Ernst: Jetzt echte Transparenz statt »seichte Parolen« / Weiter Kritik an umstrittenem Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada / Wirtschaftsminister Gabriel: Bundestag muss zustimmen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Vizevorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, hat die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich die fertig ausgehandelten Texte zum Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) öffentlich zu machen. Die Große Koalition müsse nun »beweisen, wie ernst ihr Transparenz, demokratische Beteiligung und die Ablehnung von Schiedsgerichten sind«. Der Linkenpolitiker befürchtet »sehr, dass das Abkommen weiterhin über die Köpfe der Bevölkerung hinweg und gegen ihre Interessen zusammengeschustert wird«.

Das Abkommen ist umstritten, unter anderem wegen Schutzklauseln für Investoren, wie etwa Klagerechte gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Der Vertrag soll schon am 26. September auf dem EU-Kanada-Gipfel paraphiert werden. Das Abkommen benötigt die Zustimmung der 28 EU-Regierungen, aber auch des Europaparlaments. CETA gilt als Blaupause für das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA, das weithin auf Kritik stößt. Würde umfangreicher Investorenschutz mit Kanada vereinbart, kann man dies laut Diplomaten den USA in dem geplanten Freihandelsabkommen mit der EU namens TTIP kaum verweigern.

Bundesregierung und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel von der SPD könnten »die Öffentlichkeit nun nicht länger mit seichten Parolen abspeisen«, sagte Ernst. Der CETA-Text solle »sofort allen Bundestagsabgeordneten und der breiten Öffentlichkeit zur kritischen Prüfung zugänglich gemacht werden«. Ernst warnte, »demokratische Grundrechte, Erhalt politischen Handlungsspielraums und Verbraucherschutz dürfen nicht zur Disposition gestellt werden«.

Zuvor hatte die Bundesregierung selbst eingeräumt, dass das fertig ausgehandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada bei ihr auf Bedenken stößt. Ein Sprecher von Wirtschaftsminister Gabriel hatte auch erklärt, er gehe davon aus, dass das Abkommen im Bundestag Zustimmung finden muss.

Kritiker fürchten, dass kanadische - oder später amerikanische - Investoren die EU oder einzelne Länder vor Schiedsgerichte ziehen und nationale Regelungen schwächen könnten, wenn sie sich in ihrem unternehmerischen Handeln behindert sehen. Solche Schiedsgerichte sehen Kritiker des Abkommens als parallele Rechtswesen, welche die Demokratie aushöhlen und die Entwicklung von Rahmenbedingungen etwa für eine ökologische und soziale Entwicklung in Europa ausbremsen könnten.

Die Direktorin des Europäischen Verbraucherschutzverbandes BEUC, Monique Goyens, nannte die Investorenklausel im Abkommen mit Kanada eine Einladung an US-Firmen, über ihre kanadischen Niederlassungen europäische Regierungen zu verklagen - selbst dann, wenn im geplanten TTIP-Abkommen mit den USA diese Regel fehle. »Es ist jetzt Sache der nationalen Regierungen und der Parlamente, solch eine kontraproduktive Situation zu verhindern«, sagte Goyens. »Solch ein System von privaten Gerichten ist eine rote Linie, die nicht überschritten werden darf.« Agenturen/nd

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