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Im Urlaub kann einiges schief gehen - was tun?

Tipps für eine entspannte Reisezeit

  • Lesedauer: 3 Min.
Horrende Handygebühren, kaputte Digitalkamera und Baulärm im Hotel - im Urlaub kann einiges schief laufen.

Kann ich im Ausland bedenkenlos mobil telefonieren?

Innerhalb der EU sind die Höchstpreise für die Nutzung des Mobilfunks durch eine Verordnung festgelegt. Gewöhnlich gelten diese auch für Reisen nach Norwegen, Liechtenstein und Island. Abgehende Handytelefonate dürfen im EU-Tarif maximal knapp 23 Cent pro Minute kosten, eingehende Anrufe höchstens 5,95 Cent pro Minute, der Versand einer SMS maximal 7,14 Cent. Man sollte vorher prüfen, welche Tarife im Vertrag vereinbart sind, welche Kosten im Reiseland anfallen und diese mit Spezialpaketen vergleichen. Paketlösungen können für Vieltelefonierer sowie außerhalb der EU günstiger sein. Weitere Hinweise zur Nutzung der Mailbox im Ausland und Zusatzverträgen auf der Website der Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb): www.vzb.de/roaming-ausland.

Gelten die EU-Preise auch auf einer Kreuzfahrt?

Möchte man mit dem Handy auf Kreuzfahrt gehen, kann das teuer werden. Denn die Kommunikation auf hoher See außerhalb landbasierter Mobilfunknetze erfolgt über spezielle Schiffsnetze mittels Satellitenverbindung. Günstiger können gegebenenfalls ein WLAN-Netz an Bord oder das Kabinentelefon sein. Weitere Infos unter bit.ly/1o5JcQl.

Was ist beim mobilen Surfen zu beachten?

Für Datenkosten gibt es innerhalb der EU eine Höchstgrenze: 23,80 Cent pro übertragenem Megabyte. Seit 2012 gibt es darüber hinaus eine Kostenbremse für die Datennutzung weltweit von 59,50 Euro. Weitere Infos unter www.vzb.de/roaming-internet). Wer nicht auf das Surfen verzichten möchte, kann auch kostenfreie WLAN-Hotspots nutzen. Hier ist aber Vorsicht im Umgang mit sensiblen Daten geboten. Zudem sollten Urlauber darauf achten, dass ihre Lieblings-Apps im Offline-Modus arbeiten können und automatische Updates deaktiviert sind.

Ist die neu erworbene Digitalkamera auch wirklich wasserfest?

Wer vor seinem Urlaub eine strandtaugliche Digitalkamera oder einen MP3-Spieler kaufen möchte, sollte vorher die verschiedenen Produkte vergleichen. Hierbei helfen die aktuellen Testberichte der Stiftung Warentest. Stellt sich im Urlaub heraus, dass die als wasserfest beworbene Kamera bereits nach dem ersten Wasserspritzer defekt ist, liegt ein Sachmangel vor. Das heißt, dass sich Verbraucher nach der Rückkehr gegenüber dem Verkäufer auf ihre Gewährleistungsrechte berufen und eine Reparatur oder Ersatzlieferung fordern sollten. Weitere Infos unter www.vzb.de/gewaehrleistung.

Was ist bei Diebstahl im Hotel zu tun?

Werden Wertgegenstände aus einem Hotelzimmer gestohlen, haften in den meisten Fällen weder Reiseveranstalter noch Hotelier. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände im Zimmersafe oder einem Hotelsafe eingeschlossen waren. Weitere Hinweise unter www.vzb.de/gepaeck-geklaut.

Wie reklamiere ich Flugzeitänderungen, Baulärm und Co.?

Änderungen der Flugzeiten um mehrere Stunden oder auch Tage sowie Baulärm im oder neben dem Hotel können die Reise erheblich beeinträchtigen. Daher sollten Urlauber sofort bei der Airline oder beim Reiseveranstalter reklamieren und um Abhilfe bitten. Wird diese verweigert oder misslingt sie, kann der Verbraucher selbst für Ersatz sorgen und die Mehrkosten später zurückverlangen. Weitere Infos unter www.vzb.de/flug-verspaetet sowie www.vzb.de/baulaerm-hotel. vzb/nd

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