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Sicher auf dem Weg zur Schule und zurück

Tipps für Eltern und Schulanfänger

  • Lesedauer: 3 Min.
In dieser Woche gehen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Schulferien zu Ende. Eine Woche später folgen Thüringen und Sachsen sowie danach Sachsen-Anhalt. In den meisten alten Bundesländern setzt der Schulbeginn erst zwischen Anfang und Mitte September ein.

Mit dem Ende der Sommerferien ist überall auch die Einschulung verbunden. Sie bedeutet für die Schulanfänger nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern überhaupt viel Neues auf dem Weg zur Schule und zurück, der meist ganz anders ist als bislang der Weg zur Kita. Die Erstklässler müssen das sichere Verhalten im Straßenverkehr erlernen. Durchschnittlich alle 18 Minuten geschieht ein Verkehrsunfall, bei dem ein Kind involviert ist.

Sicher unterwegs - das heißt für Eltern und Kinder, den Schulweg rechtzeitig vor der Einschulung zu üben.

Was ist Eltern und Kindern zu empfehlen?

Vor Schulbeginn einen festen Weg ausmachen, abgehen und regelmäßig üben.

  • Während des Übens sollten Kinder ihren Eltern eigenständig zeigen, dass sie den Weg von Anfang bis Ende allein laufen können.
  • Bereits beim Üben auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam machen, denn Grundschulkinder können Gefahren im Verkehr noch nicht richtig voraussehen.
  • Eltern überschätzen häufig die Fähigkeiten ihrer Kinder - sie sollten deshalb beim Üben auch die Perspektive ihrer Kinder einnehmen, denn aufgrund ihrer Größe haben Kinder nur ein eingeschränktes Blickfeld.
  • Es lauern noch andere Gefahren wie parkende Autos oder ein herannahender Lkw, wenn die Kinder zum Beispiel an der Bushaltestelle stehen - darauf sind sie nachdrücklich hinzuweisen.
  • Es ist empfehlenswert, die Kinder erst nach der schulischen Verkehrserziehung in der vierten Klasse mit dem Fahrrad allein losfahren zu lassen.
  • Nur mit verkehrssicherem Fahrrad und Fahrradhelm die Kinder fahren lassen.
  • In den dunklen Monaten sollten sie zusätzlich helle Kleidung mit Reflektoren tragen, damit sie frühzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden.
  • Grundschüler sind Verkehrsanfänger - gemäß gesetzlicher Vorschrift müssen sie bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, bis zum zehnten dürfen sie zwischen Gehweg und Straße wählen

Welchen Versicherungs- und Unfallschutz auswählen?

Vor dem ersten Schultag ist es umso wichtiger, dass Eltern für einen ausreichenden Versicherungsschutz ihrer Kinder sorgen. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten bei Unfällen, die auf dem Hin- und Rückweg oder in der Schule passieren - dazu gehören ärztliche Behandlung, Pflege und Rehabilitation.

Weichen Kinder jedoch von ihrem direkten Schulweg ab, greift in der Regel der gesetzliche Versicherungsschutz nicht mehr. Für diesen Fall und auch für die Freizeit sollten Eltern vor Schulbeginn mit einem zusätzlichen Unfallschutz rechtzeitig vorsorgen.

Für Schulkinder, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Schulbus unterwegs sind, können vor allem im Straßenverkehr viele Gefahrenquellen auftauchen. Eine Kinderunfallversicherung ist schon zu günstigen Beiträgen erhältlich.

Möglich ist auch der Abschluss einer Familienunfallversicherung, bei der sich der Versicherungsschutz auf mehrere Personen erstreckt. Der Vorteil gegenüber vielen Einzelpolicen: In der Regel sind die Verträge mit einem Beitragsrabatt versehen. DVAG/nd

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