Gericht soll Tagebau doch noch kippen
Klagen gegen Nochten II eingereicht
Ist es angemessen, wenn 1600 Menschen aus ihrer Heimat vertrieben werden, damit 300 Millionen Tonnen Braunkohle zur Stromgewinnung verfeuert werden können? Lokalpolitiker und das Innenministerium in Sachsen haben diese Frage mit Ja beantwortet. Ein Braunkohleplan, der dem Energiekonzern Vattenfall die Erlaubnis zur Erweiterung des Tagebaus Nochten verschafft, wurde vom Regionalen Planungsverband beschlossen und vom Ministerium genehmigt. Seit Mai ist er in Kraft. Nun soll es doch noch gekippt werden - mit Hilfe einer Klage, die ein Anwohner und der Umweltverband BUND gestern beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen einreichten.
Die Beteiligten führen viele Gründe für den Normenkontrollantrag an. Der Anwohner wehrt sich gegen die Verwüstung und letztlich den Verlust seiner Heimat. Bewohnern, die auf dem künftigen Abbaufeld II wohnen und sich einem Umzug widersetzen, droht die Enteignung. Darüber hinaus seien die Folgeschäden »über Generationen zu spüren«, sagt Ursula Eichendorff. Die Sprecherin des Bündnisses »Strukturwandel jetzt!« verweist auf versiegende Trinkwasserbrunnen in der Region. Das Festhalten an der Kohle sei »eine Einbahnstraße«, die eine »tote Region mitten in Sachsen« hinterlasse.
Umweltverbände verweisen zudem darauf, dass es keine Notwendigkeit mehr dafür gibt, Kohle für die Stromerzeugung zu verfeuern. Nach Ansicht von Felix Ekardt, sächsischer BUND-Landeschef, ist Braunkohle, anders als von der Staatsregierung behauptet, keine »Brückentechnologie«: »Stattdessen behindert sie den Übergang und ist inkompatibel mit der Energiewende.« Gutachten zeigten, dass der Kohleabbau für die Energieversorgung nicht mehr notwendig sei. Zugleich beschleunige das bei der Verstromung anfallende Kohlendioxid den Klimawandel. Dieser sei »in Deutschland angekommen«, sagt Ani-ke Peters von Greenpeace, »und die Tagebaue in der Lausitz sind dafür mit verantwortlich.«
Der Braunkohlenplan, gegen den geklagt wird, ist Grundlage dafür, dass Vattenfall konkrete Betriebspläne für den Tagebau beantragen kann. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung, sagt die Hamburger Anwältin Roda Verheyen; zudem dürften bis zu einer Entscheidung mindestens zwei Jahre vergehen. Allerdings sorge die Klage für »Rechtsunsicherheit«, so die Juristin. Zudem sei sie »nur der Anfang eines langen Verfahrens«.
In dem 28 Seiten langen Schriftsatz, der am Mittwoch an das OVG in Bautzen gefaxt wurde, greifen die Kläger zum einen Verstöße gegen Natur- und Gewässerschutz an. Zudem werfen sie den Planern vor, falsch abgewogen zu haben zwischen den Belangen der Energieversorgung und der Anwohner. Ob die Richter dem folgen, werde »zu 80 Prozent von der Frage abhängen«, wie groß der Kohlebedarf tatsächlich noch sei, sagt Verheyen. BUND-Chef Ekardt weist darauf hin, dass in einem 2013 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tagebau Garzweiler eine Planung »gerade noch so« akzeptiert wurde, die aus den 1980er Jahren stammte. Nochten II aber sei geplant worden, als bereits 24 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammten.
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