Mieterin pleite - Untervermietung?
Mietrechtsurteil
Im konkreten Fall erhielt die Mieterin von ihrem Ex-Mann keine Unterhaltszahlungen mehr, weshalb ihr vom Gehalt nach Abzug der Fixkosten nur noch 530 Euro blieben. Unter diesen Umständen darf der Vermieter nicht auf dem im Mietvertrag festgehaltenen Verbot der Untervermietung bestehen, so das Amtsgericht München (Az. 422 C 13968/13). Das Interesse der Mieterin ist berechtigt, da ihr Einkommen erst nach Mietvertragsschluss und ohne ihr persönliches Verschulden gesunken ist. jur-press/nd
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