Pipeline-Streit erneut vor Gericht
CO-Leitung von Bayer noch immer nicht in Betrieb
Gabriel Harnier, Leiter des Bereichs »Recht, Patente und Compliance« der Bayer-Sparte MaterialScience, freut sich schon auf die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag. »Wir sind sehr froh, dass es nach all den Jahren nun zu Klärungen kommen kann. Denn wir stehen in einem harten internationalen Wettbewerb und brauchen schlicht und einfach Planungssicherheit.«
Seit Ende 2009 steht eine CO-Pipeline fast fertig in der Landschaft - die Trasse führt über 67 Kilometer vom Chemiepark Dormagen über Monheim, Düsseldorf und Duisburg zum Bayer-Werk in Krefeld. Dabei unterquert sie zweimal den Rhein. Kohlenmonoxid wird zur Herstellung von Kunststoffen und anderen chemischen Produkten benötigt. Doch in Betrieb genommen werden kann die Leitung auf Grund eines schwelenden Rechtsstreits bisher nicht.
Denn vier Kläger gegen die umstrittene Pipeline lassen einfach nicht locker. Sie bekommen sogar offizielle Unterstützung aus einigen Städten an der Trasse. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Mai 2011 ihren Klagen teilweise stattgegeben: Ein Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf wurde als rechtswidrig deklariert, gleichwohl nicht aufgehoben.
Genau das aber wollen die vier Gegner nun im Berufungsverfahren erreichen. Sie befürchten, dass das geruchlose und für Menschen hochgiftige Gas bei einem Leck in der Pipeline austreten könnte. Sie halten das Sicherheitskonzept für unzureichend, die Trassenführung für verfehlt und das nordrhein-westfälische Rohrleitungsgesetz für verfassungswidrig. Erwartet wird eine Entscheidung schon nach dem heutigen Verhandlungstag. Ob Bayer die ersehnte Rechtssicherheit bekommt, darf allerdings bezweifelt werden. Weil teils Bundesrecht berührt wird, dürfte sich die zweite Instanz nur als Zwischenetappe erweisen.
Dabei wird das Kohlenmonoxid am Standort Uerdingen dringend benötigt, argumentiert Bayer. Dieser könne nur durch die Pipeline »Teil einer zuverlässigen, sicheren, umweltverträglichen CO-Verbundstruktur werden«. In der ersten Instanz seien weder die Rohrsicherheit noch die Trassenführung beanstandet worden. Außerdem hätten die Richter bestätigt, dass die Pipeline dem Allgemeinwohl diene, heißt es in einem Papier des Chemieriesen.
»Die dauerhafte Sicherheit ist nicht gewährleistet«, widerspricht Philipp Mimkes, Vorstand der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Auch dienten die Rohre nicht dem Allgemeinwohl, obwohl Grundstücksenteignungen damit gerechtfertigt worden seien. Die Pipeline solle lediglich zu einer besseren Auslastung der Anlagen in Uerdingen und Dormagen, also zu geringeren Kosten führen. Somit sei die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.
Der Physiker erkennt einen Präzedenzfall: Wenn überhaupt, müssten giftige Gase ortsnah produziert und verarbeitet werden. »Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten.« Zumal er auch nicht notwendig sei: Bayer könne auch in Krefeld eine Kohlenmonoxid-Produktion aufbauen.
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