Amtsrobe für immer
Sachsen-Anhalt fehlen Kandidaten für das Verfassungsgericht, die auch im Land leben - nun sollen neue Regeln her
Magdeburg. Die Verfassungsrichter in Sachsen-Anhalt sollen künftig länger im Amt bleiben können. Derzeit werde in den Fraktionen an einer Gesetzesänderung gearbeitet, wonach die Beschränkung auf maximal zwei jeweils siebenjährige Amtszeiten gestrichen werden soll, sagte der CDU-Rechtsexperte Siegfried Borgwardt auf dpa-Anfrage.
Hintergrund ist, dass die Landtagsfraktionen Probleme haben, genug Kandidaten für das Amt zu finden. Denn die sollen nicht nur von allen Fraktionen mitgetragen werden, sondern auch die Qualifikation haben - und in Sachsen-Anhalt wohnen. Gerade der letzte Punkt gilt als Hürde für manch einen Kandidaten, soll aber nicht geändert werden.
Selbst Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte bereits in der Vergangenheit mit Blick auf die Landesbeamten beklagt, dass zu viele von ihnen abends in das benachbarte Niedersachsen pendeln. »Das bewegt mich, da es auch eine Frage der Glaubwürdigkeit ist«, sagte er 2013 der »Mitteldeutschen Zeitung« auf den Hinweis, dass der Abendzug von Magdeburg nach Braunschweig auch ganz gut mit Beamten, unter anderem aus der Staatskanzlei, gefüllt sei. Auch hätten zu viele Professoren nicht in Sachsen-Anhalt ihren Wohnsitz, so Haseloff.
Das Landesverfassungsgericht besteht laut Gesetz aus sieben Mitgliedern, zudem gibt es für jedes Mitglied einen Vertreter. Jeweils drei der Mitglieder und Vertreter müssen zumindest Vorsitzende Richter an den obersten Landesgerichten sein. Mindestens ein weiteres Mitglied und dessen Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Universitätsprofessoren sein. Die drei übrigen Mitglieder und Vertreter dürfen Laienrichter sein. Die Regelung, dass die Richter und Stellvertreter alle auch ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben müssen, hatte der Landtag vor mehreren Jahren eingefügt. Dies damit keine Verfassungsrichter über die Gültigkeit von Gesetzen entscheiden, die in ihrem privaten Leben nicht im Land verwurzelt sind. An dieser Regelung wolle er auch festhalten, sagte Borgwardt. Eine längere Amtszeit habe auch den Vorteil einer größeren Beständigkeit. Sachsen und Thüringen hätten auch keine Begrenzung bei der Zahl der Amtszeiten. Richter am Bundesverfassungsgericht haben dagegen eine Amtszeit von zwölf Jahren und können nicht wiedergewählt werden.
Zuletzt waren die Verfassungsrichter in Sachsen-Anhalt 2007 für eine siebenjährige Amtszeit gewählt worden. Daher steht in diesem Jahr eine Neuwahl an. Sollte das Gesetz geändert werden, könnten einige der jetzigen Richter für eine dritte Amtszeit gewählt werden. Auch mit einer Gesetzesänderung stehe man nicht unter Zeitdruck, sagte Borgwardt. An diesem Freitag will sich der Rechtsausschuss mit dem Thema befassen. Der Ausschuss kann die Richter vorschlagen, das letzte Wort hat dann der Landtag. dpa/nd
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