Urteil: Aufruf zur Blockade von Atomwaffenlager keine Straftat

Friedensaktivist für Verteilaktion vom Landgericht Koblenz freigesprochen / Staatsanwaltschaft kündigt Revision an

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Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat einen Friedensaktivisten freigesprochen, der in Flugblättern zu Blockaden des mutmaßlichen Atomwaffenlagers Büchel aufgerufen hatte. Der Heidelberger Atomwaffengegner Hermann Theisen habe keine Straftat begangen, entschied das Landgericht in einer Berufungsverhandlung, wie ein Sprecher am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst bestätigte (AZ: 2090 Js 28007/ 13.5 Ns).

Theisen war wegen des Verteilens entsprechender Flugblätter vom Amtsgericht Koblenz zu einer Geldstrafe von 600 Euro (30 Tagessätze) verurteilt worden. Nach Angaben des Landgerichts hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das aktuelle Urteil eingelegt.

Vertreter der Friedensbewegung sprachen von einer »wegweisenden Entscheidung zur Nötigungsrechtsprechung«. Das Landgericht Koblenz hatte in seiner Urteilsbegründung ausführlich auf die Bedeutung der Grundrechte Meinungs- und Versammlungsfreiheit hingewiesen. Es sei erfreulich, wenn Strafgerichte Grundrechte derart verfassungsfreundlich anwendeten, erklärte Theisens Rechtsanwalt Martin Heiming. Theisen hatte zuvor schon vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz gesiegt, das ebenfalls keine Straftat im Verteilen des Blockadeaufrufs erkannte.

Der Bundeswehrfliegerhorst Büchel in der Eifel ist vermutlich der einzige Ort in der Bundesrepublik, an dem noch etwa 20 US-amerikanische Atombomben lagern. Eine offizielle Bestätigung dafür seitens der Bundesregierung gibt es jedoch nicht. Friedensorganisationen kämpfen seit vielen Jahren für einen Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland. epd/nd

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