Keine Mietpreisbremse für Neubauten

Koalition einigt sich auf Ausnahmen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bundesjustizminister fügt sich dem Druck von Union und Vermieterlobby und entschärft seine Mietpreisbremse. Nächster Streitpunkt könnte der Heizkostenzuschuss für Geringverdiener sein.

Die Mietpreisbremse kommt. Allerdings wird sie nicht viel Kraft entwickeln. Der ursprüngliche Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sah vor, dass die neue Miete nach einem Mieterwechsel höchstens noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Liegt die bisherige Miete bereits über dieser Grenze, soll Bestandsschutz gelten. Lediglich bei Erstvermietungen von neugebauten Wohnung sollte die Bremse nicht greifen. Doch diese Ausnahme wird nun erweitert.

Wie am Dienstag bekannt wurde, haben sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD darauf geeinigt, dass auch Zweit- und Drittvermietungen von Neubauten deutlich über den Vergleichsmieten liegen dürfen. Das gleiche gilt auch für Altbauten nach »umfassender Modernisierung«, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Dienstag gegenüber »nd« bestätigte.

Wenn der Hausbesitzer sein Gebäude also gründlich sanieren lässt, dann ist er bei der anschließenden Erstvermietung nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse gebunden. Kritik daran kam am Dienstag vom Deutschen Mieterbund (DMB): »Wir halten diese Aufweichung der Mietpreisbremse für falsch und überflüssig«, so DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten.

Doch was versteht man im Ministerium unter einer »umfassenden Modernisierung«? Laut Ressortsprecherin ist sie das, »wenn die Kosten der Sanierung rund ein Drittel der Kosten des Neubaus einer vergleichbaren Wohnung betragen«.

Ihr Chef Heiko Maaß (SPD) war sich am Dienstag jedenfalls sicher: »So schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern.« Doch welche Interessen haben Vermieter? Ach ja: »Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können«, fasst Maaß das Leitmotiv des Gesetzentwurfes zusammen.

Die Mietpreisbremse gilt auch nicht im gesamten Bundesgebiet. Vielmehr sollen die Länder ab 2015 die Möglichkeit haben, die Gebiete mittels Rechtsverordnung festzulegen. Der Haken daran: Diese Verordnungen sind »maximal fünf Jahre wirksam«, sagt selbst das Bundesjustizministerium. Für den Mieterbund ist es ein Unding, dass »die Mietpreisbremse nur fünf Jahre gelten soll«, so Siebenkotten.

Sein DMB sieht »Nachbesserungsbedarf« bei möglichen Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an die Vorgaben der Bremse halten. Laut Entwurf kann der Mieter die zu hohe Miete »rügen« und danach nur noch den zulässigen Betrag zahlen. »Das ist eine Einladung an Vermieter, es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen«, glaubt Siebenkotten. »Deshalb müssen Mieter auch die seit Vertragsabschluss bis zur Rüge zu viel gezahlten Mieten zurückfordern können.« Daneben müsse die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz erhalten und reformiert werden. »Es muss dabei bleiben, dass Wucherforderungen von Vermietern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.«

Derweil steht die geplante Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses für einkommensschwache Haushalte auf der Kippe. Wie die Nachrichtenagentur dpa meldete, habe das Kanzleramt »das Vorhaben nach Kritik aus der Union vorerst angehalten«. Zuständig ist das von Barbara Hendricks (SPD) geführte Bundesbauministerium. Dort dementierte man gestern aber, dass das Vorhaben gestoppt sei. »Das ist so nicht richtig«, sagte eine Sprecherin dem »nd«. Der Entwurf sei dem Bundeskanzleramt noch einmal zugesandt worden. »Das ist im Rahmen der Frühkoordinierung so üblich«, betonte die Sprecherin.

Für Verwirrung gesorgt hatte ein Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, in der »Passauer Neuen Presse«. Straubinger hatte dort erklärt, Ministerin Hendricks müsse erläutern, wie sie den Zuschuss finanzieren wolle. Offenbar besteht in der Koalition noch Diskussionsbedarf.

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