Keine Kürzung des Urlaubs

Bundesurlaubsgesetz

  • Lesedauer: 1 Min.
Ruht ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines unbezahlten Sonderurlaubs, haben Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub, der sich im Kalenderjahr angesammelt hat.

Zu dieser Entscheidung kam das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 9 AZR 678/12). Eine Krankenschwester nahm vom 1. Januar 2011 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zum 30. September 2011 unbezahlten Sonderurlaub. Danach bestand sie auf ihre 15 Tage Urlaub, der ihr gesetzlich zustehe. Ihr Arbeitgeber war aber der Meinung, ihr die Urlaubstage zu kürzen, weil bei Sonderurlaub der Anspruch auf gesetzliche Urlaubstage entfalle.

Die Krankenschwester klagte daraufhin. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr Recht. »Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub hat, auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis«, erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Surhoff von der Deutschen Anwaltshotline. Ruht das Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitgeber seine Pflichten (Gewährung des gesetzlichen Urlaubs, Auszahlung des Urlaubs) trotzdem zu erfüllen. Das ruhende Arbeitsverhältnis stelle keinen Grund dar, um der Arbeitnehmerin den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch zu kürzen.

Das Gericht ergänzte noch, dass eine Kürzung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nur unter besonderen Umständen möglich ist. D-AH/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.