Keine Kürzung des Urlaubs
Bundesurlaubsgesetz
Zu dieser Entscheidung kam das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 9 AZR 678/12). Eine Krankenschwester nahm vom 1. Januar 2011 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zum 30. September 2011 unbezahlten Sonderurlaub. Danach bestand sie auf ihre 15 Tage Urlaub, der ihr gesetzlich zustehe. Ihr Arbeitgeber war aber der Meinung, ihr die Urlaubstage zu kürzen, weil bei Sonderurlaub der Anspruch auf gesetzliche Urlaubstage entfalle.
Die Krankenschwester klagte daraufhin. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr Recht. »Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub hat, auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis«, erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Surhoff von der Deutschen Anwaltshotline. Ruht das Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitgeber seine Pflichten (Gewährung des gesetzlichen Urlaubs, Auszahlung des Urlaubs) trotzdem zu erfüllen. Das ruhende Arbeitsverhältnis stelle keinen Grund dar, um der Arbeitnehmerin den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch zu kürzen.
Das Gericht ergänzte noch, dass eine Kürzung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nur unter besonderen Umständen möglich ist. D-AH/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.