Wenn Kreditinstitute den Kredit verweigern

Immobiliendarlehen

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.
Verbraucher, die ein Immobiliendarlehen widerrufen haben, finden nur schwer wieder eine neue Bank.

Formfehler bei Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Vertrag aufzulösen, ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zah- len zu müssen. Diese Chance gibt es auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss. Und viele Häuslebauer wollen sie nutzen.

Zum freudigen Verdruss von Christian Schmid-Burgk. Der Hamburger Verbraucherschützer sitzt in seinem Büro vor einer Wand aus Kartons. Darin befinden sich die Akten von rund 21 000 Fällen! Der Jurist bearbeitet Baufinanzierungen. Das klingt harmloser als es ist: Die Antragsflut besteht nämlich aus Widerrufen von Immobiliendarlehen. Formfehler bei der Widerrufsbelehrung in Verträgen seit dem Jahr 2002 wollen viele nutzen, vorzeitig zu kündigen - mit Hilfe von Schmid-Burgk und seinen KollegInnen.

Wenn die Vergangenheit die Banken einholt

Da früher die Zinsen weit höher waren als heute, kann eine vorzeitige Kündigung für Millionen Häuslebauer sehr lukrativ sein. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern könnten zwei Drittel aller Verträge in Deutschland fehlerhaft sein. Für Banken bergen solche Altverträge ein Milliardenrisiko. Rund 850 Milliarden Euro haben sie an Krediten für den Wohnungsbau ausgeliehen.

Den Anstoß gab ein Bericht des ARD-Wirtschaftsmagazins »Plus-Minus« im Januar 2013. Es berichtete über hohe Entschädigungsforderungen von Banken bei vorzeitig beendeten Immobilienkrediten - und dass bei einer Vielzahl von Baudarlehen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei. Eigentlich dürfe die Bank dann nicht mal eine Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsgewinne verlangen.

Viele verunsicherte Verbraucher wandten sich nach dem Fernsehbericht an Anwälte und Verbraucherzentralen. »Am Anfang waren es Einzelfälle«, erzählt Hartmut Schwarz, Verbraucherschützer in Bremen, »heute sind wir im hohen fünfstelligen Bereich.«

Der größte Berg sind Widerrufsfällen: »Das sprengt alles, was wir bisher erlebt haben«, sagt er.

Und die Flut reißt nicht ab. Obwohl sich inzwischen allein 25 Anwälte mit den Anträgen befassen, gehen mehr Fälle ein als die Hamburger Verbraucherschützer bearbeiten können. Trotz einer Gebühr von 70 Euro, die Verbraucher zahlen müssen.

Pragmatisch geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit den »sehr, sehr viele Anfragen« um. Mehr als 600 Fälle wurden in diesem Jahr bearbeitet. Fälle, in denen »Fehler in der Widerrufsbelehrung« vorliegen. Um den Verbrauchern langwierige und möglicherweise teure Gerichtsverfahren zu ersparen, setzt man in Stuttgart auf Kompromisse. Oft gelinge es, die Entschädigungszahlung zu halbieren.

Banken mauern bei Anschlussfinanzierung

Wer seine Baufinanzierung widerruft, benötigt eine Anschlussfinanzierung. An dieser Stelle sieht Verbraucherschützer Schwarz seit dem Sommer eine »Blockade« am Werk. »Zunehmend mehr Kreditinstitute lehnen generell eine Immobilienfinanzierung bei Verbrauchern ab, die ihr Recht auf Widerruf bei einer anderen Bank oder Sparkasse wahrgenommen haben.«

Zu den Verweigerern zählt die Verbraucherzentrale Bremen unter anderem AXA, Deutsche Bank, ING-Diba, diverse Sparkassen und die PSD in München (Stand Oktober 2014). Diese hält eine Kündigung »nach einer unverhältnismäßig langen Zeit« für einen Bruch der Vertragstreue.

Andere von uns befragte Institute wollen seit August überhaupt keine Umschuldungen mehr finanzieren. Sie halten ihre Verträge für korrekt oder ziehen sich auf Einzelfallentscheidungen zurück. Einige Verbraucherschützer befürchten sogar, dass wichtige Branchengrößen eine Allianz gebildet haben. Mittlerweile befasst sich das Bundeskartellamt in Bonn mit diesem Fall.

Weiterhin gibt es aber genügend private Banken, Sparkassen und vor allem Genossenschaftsbanken, die günstige Anschlussfinanzierungen gerne verkaufen.

Die Rechtslage ist für Kreditnehmer, die ihren Finanzierungsvertrag kündigen wollen, nach Auffassung der Juristen der Stiftung Warentest günstig. Sie sollten trotzdem davon ausgehen, dass Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen.

Unser Rat: Prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten für ein solches Verfahren übernimmt. Ansonsten tragen Sie privat das Risiko und die Kosten.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der genannten Verbraucherzentralen.

Hermannus Pfeiffer

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