14 Monate raus - geht nicht
Urteil zu Modernisierungsmaßnahme
In einem Rundschreiben an alle Bewohner ihres Mietshauses kündigte die Hauseigentümerin an, sie beabsichtige, das Gebäude umfassend zu modernisieren. Während der Baumaßnahmen müssten leider die Mieter ihre Wohnungen räumen. Voraussichtlich dauerten die Arbeiten 14 Monate, für diesen Zeitraum müssten sich die Mieter eine andere Bleibe suchen.
Mehrere Mieter wehrten sich gegen diese Zumutung. Frau A. teilte der Vermieterin mit, sie werde nicht umziehen und widerspreche der geplanten Vollsanierung. Erfolglos verlangte die Hauseigentümerin von Frau A., die Modernisierungsarbeiten zu dulden.
Nur im Ausnahmefall müssten Mieter wegen Sanierungsmaßnahmen einzelne Zimmer räumen oder kurzfristig umziehen, urteilte das Landgericht Berlin (Az. 63 S 446/12). Das komme nur in Betracht, wenn eine Modernisierung absolut notwendig sei. Wenn man so drastisch in die Belange der Mieter eingreife, müssten schon schwerwiegende Gründe dafür vorliegen.
Ein Umzug für einen Zeitraum von 14 Monaten komme auf keinen Fall in Frage. Das stelle für die Mieter eine unzumutbare Härte dar. Die eigene Wohnung für mehr als ein Jahr aufzugeben, gehe weit über das Maß des Erträglichen hinaus. Das sei auch durch Ziele wie Klimaschutz nicht zu rechtfertigen. jur-press/nd
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