Weitere Zahlen und Fakten zur Pflegereform I

  • Lesedauer: 1 Min.
  • Die ambulanten und stationären Leistungen zur Pflege werden im Durchschnitt um vier Prozent erhöht.
  • Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten 104 Euro zusätzlich, um Betreuungsleistungen zu bezahlen. Bisher gab es dieses Geld nur für Demenzkranke.
  • Wer einen Pflegedienst braucht, kann künftig bis zu 40 Prozent der Sachleistungen für mehr Betreuung aufwenden.
  • Der Zuschuss zum Umbau der Wohnung - etwa für ein barrierefreies Badezimmer - steigt von 2557 auf 4000 Euro.
  • Demenzkranke, die nicht auf körperliche Pflege angewiesen sind (Pflegestufe 0) erhalten einmalig 2500 Euro und erstmals auch den monatlichen Wohngruppenzuschlag von 205 Euro, wenn sie in eine Pflege-WG ziehen.
  • Pflegepersonen können künftig sechs statt vier Wochen pro Jahr pausieren, wenn sie krank sind oder Urlaub nehmen. Die Ersatzpflege wir mit 1612 Euro vergütet statt bisher 1550 Euro. Sie kann zusätzlich mit Leistungen für eine Kurzzeitpflege kombiniert werden.
  • Die zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung (Tages- und Nachtpflege) wird nicht mehr auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Die Leistungen werden steigen in der Pflegestufe II von 1100 auf 1298 Euro pro Monat. Nicht pflegebedürftige Demenzkranke (Pflegestufe 0) erhalten für die Tages- und Nachtpflege erstmals 231 Euro pro Monat. epd/nd
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