Schutz für Kleinanleger

Geldanlagen

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung will Kleinanleger künftig besser vor risikoreichen Geldanlagen schützen. Ein Referentenentwurf liegt vor - doch Verbraucherschützer, Finanzinstitute und Unternehmen wünschen Änderungen - dazu Fragen & Antworten.

Was sind die Kernpunkte?

Anleger sollen die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einschätzen können. Dazu sollen Anbieter von Finanzprodukten in Prospekten besser und aktueller informieren. Die Finanzaufsicht Bafin kann die Werbung für bestimmte Geldanlagen einschränken oder ganz verbieten, wenn sie Bedenken wegen des Anlegerschutzes hat.

Was sagen Verbraucherschützer?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plädiert für ein generelles Vertriebsverbot von Finanzprodukten des Grauen Marktes. Es handele sich um Produkte, die nicht für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Frage kommen, so der vzbv.

Positiv: Anbieter aller Vermögensanlagen müssten künftig Mindestinfos über Produkte liefern, die an Verbraucher verkauft werden können. Zudem sei keine uneingeschränkte Werbung mehr möglich.

Was sagt die Finanzbranche?

Die Deutsche Kreditwirtschaft als Dachorganisation von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken kritisierte, dass der von Gewerbeämtern beaufsichtigte Graue Kapitalmarkt weiterhin nicht umfassend von der Bafin kontrolliert werden soll. Nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann ein einheitliches, qualitativ hohes Schutzniveau für alle Verbraucher sicherstellen. So weit geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht. Kritik gibt es auch am Zeitpunkt. Die Regelungen müssten eventuell später wegen überarbeiteter EU-Vorschriften (Mifid II) nochmals geändert werden.

Was wird noch kritisiert?

Berlin plant Sonderregelungen für Start-ups und junge Unternehmen, die sich zum Beispiel Geld mit Crowdfunding beschaffen: Viele Menschen unterstützen mit relativ kleinen Einzelbeträgen Projekte, Produkte oder die Umsetzung von Geschäftsideen. Diese Firmen sollen keinen Verkaufsprospekt veröffentlichen müssen, wenn die Gesamtsumme eine Million Euro nicht übersteigt und jeder Anleger nicht mehr als insgesamt 10 000 Euro investiert. Bitkom kritisiert die Schwellen als viel zu niedrig. Start-ups und junge Firmen der digitalen Wirtschaft werde ein möglicher Finanzierungsweg abgeschnitten.

Der vzbv argumentiert dagegen: Für das Gros der Kleinanleger sind 10 000 Euro eine bedeutende Summe. Plädiert wird für deutlich niedrigere Schwellen von höchstens 1000 besser 500 Euro. So sollten die Interessen der Anleger und kleiner, junger Unternehmen berücksichtigt werden. dpa/nd

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