Deutsches Familiengericht kann ausländisches Sorgerecht ändern
Sorgerecht
Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht Hamm in einem am 22. Oktober 2014 veröffentlichten Urteil (Az. 3 UF 109/13).
Grundsätzlich seien Entscheidungen ausländischer Gerichte in Deutschland anzuerkennen. Wenn es um das Kindeswohl gehe, seien deutsche Gerichte jedoch berechtigt, eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abzuändern.
In dem konkreten Fall hatte eine in Deutschland lebende rumänische Mutter gegen die Unterbringung ihres Kindes durch das Jugendamt in einem Kinderheim geklagt. Nach der Trennung des Paares hatte ein rumänisches Gericht der Mutter mit Zustimmung des Vaters das Recht auf »Großerziehung und Belehrung« des Kindes zugesprochen. Die gemeinsame elterliche Sorge wurde belassen.
Nach Schwierigkeiten der Mutter mit der Erziehung des Sohnes habe in Deutschland das Jugendamt das Kind zunächst in Obhut genommen. Später wurde es in einer Wohngruppe eines Kinderheims untergebracht.
Das Oberlandesgericht bestätigte in dem rechtskräftigen Urteil die Entscheidung der Vorinstanz, also des Familiengerichts in Gelsenkirchen, das dem Vater und der Mutter die elterliche Sorge entzogen hatte. Das betraf unter anderem Entscheidungen über den Aufenthalt und die Gesundheitsfürsorge. Die Mutter hatte hingegen die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf sich beantragt, um das Kind in ihren Haushalt zurückzuholen. epd/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.